NO2 Innen und Außen
FAQs
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Für Stickstoffdioxid (NO2) in der Innenraumluft gibt es keine gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte. Für die Beurteilung der Innenraumluftqualität von privaten und öffentlichen Gebäuden sowie Büroarbeitsplätzen werden rechtlich nicht verbindliche Richtwerte herangezogen. Diese Richtwerte werden durch den Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) auf der Grundlage von human- und tierexperimentellen Studien abgeleitet und bekannt gemacht.
Der AIR besteht aus Expertinnen und Experten des Bundes und der Länder. Die Geschäftsstelle des AIR ist im Umweltbundesamt angesiedelt. Für Stickstoffdioxid wurden erstmals im Jahr 1998 Richtwerte abgeleitet. Im Dezember 2018 hat der AIR aufgrund der deutlich verbesserten Datenlage die Richtwerte für Stickstoffdioxid erneut abgeleitet und damit aktualisiert. Als Richtwert I (also Vorsorgerichtwert) wird eine Konzentration von 80 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) und als Richtwert II (also Gefahrenrichtwert) eine Konzentration von 250 Mikrogramm pro Kubikmeter, jeweils gemittelt über eine Stunde empfohlen. Sie werden daher als Kurzzeit-Richtwerte bezeichnet. Falls eine langfristige Beurteilung erforderlich sein sollte, empfiehlt der AIR, den Langzeit-Leitwert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Außenluft auch für die Innenraumluft anzuwenden. Dieser Wert beträgt nach Aktualisierung durch die WHO im Jahr 2021 aktuell 10 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter (µg NO 2 /m³) als Jahresmittelwert.
Stand:
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Stickstoffdioxid (chemische Formel: NO2) ist ein gesundheitsschädliches Gas. Es entsteht vor allem bei Verbrennungsprozessen. Eine Belastung der Atemluft mit NO2 ist in erster Linie ein Problem der Außenluft. Das Gas kann aber auch in der Innenraumluft von Wohnungen und an bestimmten Arbeitsplätzen auftreten.
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In Wohnungen können insbesondere durch Verbrennungsprozesse, beispielsweise bei der Nutzung von offenen Kaminfeuern, Gasherden oder undichten Holzöfen sehr hohe NO2-Konzentrationen entstehen.
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Belastungen der Innenraumluft sind sehr stark vom Verhalten der Raumnutzerinnen und -nutzer abhängig. Deshalb ist das regelmäßige Lüften von Räumen unverzichtbar.
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NO2 entsteht beispielsweise – beziehungsweise wird verwendet – bei Schweißvorgängen, bei der Dynamit- und Nitrozelluloseherstellung oder beim Betrieb von Dieselmotoren. Für Beschäftigte , bei deren Tätigkeiten am Arbeitsplatz eine erhöhte NO2-Belastung zu erwarten ist, gilt ein Grenzwert von 950 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser Wert wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe beschlossen. Weitere Auskünfte zu den Arbeitsplatzgrenzwerten erteilt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
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Für die Außenluft gilt gemäß der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) ein NO2-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter als Jahresmittelwert. Der Kurzzeitwert für die Außenluft, der im Jahr 18 Mal überschritten werden darf, liegt bei 200 Mikrogramm pro Kubikmeter als Stundenmittel.
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Die Verordnung setzt die EU-Grenzwerte für die Außenluft um, die wiederum auf Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Luftqualität basieren. Diese Richtwerte wurden von der WHO aus entsprechenden bevölkerungsbezogenen Studien und Belastungsstudien abgeleitet.
Am 22. September 2021 hat die WHO eine Aktualisierung ihrer Luftgüteleitlinien veröffentlicht, die den Großteil der bislang gültigen WHO-Richtwerte ersetzt. Die neuen Leitlinien der WHO wurden auf Basis umfangreicher epidemiologischer Studien erstellt und zeigen auf, dass sich Luftschadstoffe auch weit unterhalb der bisherigen WHO-Richtwerte nachteilig auf die Gesundheit auswirken. Infolgedessen hat die WHO für NO2 den bisherigen Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) auf 10 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) abgesenkt. Dieser Wert ist aus Sicht der WHO besser dafür geeignet, die Gesundheit aller Menschen zu schützen, als der bisherige Wert.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, einen Vorschlag zur Änderung der Luftqualitätsrichtlinie vorzulegen mit dem Ziel einer Annäherung der Grenzwerte an die neuen WHO-Richtwerte. Der Vorschlag der Kommission wird für das zweite Halbjahr 2022 erwartet und wird dann im Rat der Europäischen Union sowie dem Europäischen Parlament verhandelt.
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Bei der Ableitung von Grenzwerten für NO2 in der Atemluft für die Allgemeinbevölkerung können nicht die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie für Beschäftigte an speziellen Arbeitsplätzen. Der Arbeitsplatzgrenzwert legt fest, wie hoch die Belastung gesunder Beschäftigter mit NO2 für eine bestimmte Zeitspanne sein darf. Bei der Außenluft hingegen geht es um eine dauerhafte NO2-Konzentration, der alle Menschen längere Zeit ausgesetzt sein können, also auch Asthmatikerinnen und Asthmatiker, Kinder, Schwangere oder ältere Menschen. Dieser Wert muss dementsprechend deutlich niedriger sein als der Wert für eine zeitlich befristete Konzentration für spezielle Arbeitsplätze.