Die Verwertungsaussichten nach Projektende sind für Förderprojekte ein wichtiger Prüfbestandteil: "Für die Finanzierung der Umsetzung von Maßnahmen sollen darüber hinaus überwiegend bestehende Finanzierungsquellen (unter anderem auch Landes- und Bundesprogramme) genutzt werden." (Nummer 3 der Wettbewerbsinformation). Nur so kann der langfristige Erfolg des geförderten Projektes sicher gestellt werden.
Die eingereichten Skizzen sollen sich in jedem Fall mit der Digitalisierung des Verkehrs befassen. Darüber hinaus sollte mindestens einer der folgenden Schwerpunkte abgedeckt werden: Wirtschaftsverkehr, Pendlerverkehr, Verkehr im ländlichen Raum. Innerhalb dieser Kategorien kann die Schwerpunktsetzung individuell erfolgen (beispielsweise Fokus auf Wirtschaftsgüterverkehr oder touristischen Schiffsverkehr). Eigene Schwerpunkte darüber hinaus sind zusätzlich ebenfalls möglich.
Die Auswahl der Gewinner-Skizzen erfolgt durch eine interdisziplinäre Jury. Die Mitglieder werden im Laufe des Wettbewerbs vorgestellt.
Nein. Die Bewertung und damit Gewinnchance bezieht sich ausschließlich auf die inhaltlichen Komponenten der Einreichung. Für eine offizielle Teilnahme benötigt eine juristische Person des privaten Rechts aber eine verbindliche Zusage der betroffenen Gebietskörperschaft zur Mitwirkung und Umsetzung.
Der partizipative Aspekt ist sehr relevant. Das Zielbild ist gemeinsam mit anderen Stakeholdern zu erarbeiten. Das BMU setzt sich seit Jahren für Partizipation ein und fördert dies nicht zuletzt mit diesem Wettbewerb.
Innovation ist ein notwendigerweise zu erfüllendes Kriterium.Entscheidend ist die Innovationshöhe. Die Übertragung eines bestehenden Konzeptes beispielsweise eine Kombination von zum Beispiel digitalen Tools mit bereits erprobten Maßnahmen ist voraussichtlich nur als mittlere Innovationshöhe einzustufen. Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung von neuen Konzepten.
https://www.bmuv.de/FQ163
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