In Deutschland befinden sich schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Zwischenlagern, darunter zurzeit rund 55.000 Fässer mit konditionierten Abfällen.
Für die Genehmigung der Zwischenlager nach Paragraf 12StrlSchG sind Behörden der Länder zuständig. Auch die Aufsicht über diese Zwischenlager obliegt den Ländern.
Stand:
Von den Ländern wurde über Korrosion an bestimmten Fässern mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen berichtet. Korrosion an Fässern, die über längere Zeit gelagert werden, ist grundsätzlich nicht auszuschließen. Daher sind regelmäßige Inspektionen durch die Betreiber der Zwischenlager erforderlich und durch das Regelwerk des Bundesumweltministeriums vorgegeben. Für den Fall, dass Korrosion festgestellt wird, liegen in Abhängigkeit von den Schäden gestufte Reparaturkonzepte vor. Diese sehen unter anderem vor, dass schadhafte Fässer vorsorglich in Überbehälter gestellt und diese dann verschlossen werden.
Stand:
Zu Freisetzungen radioaktiver Stoffe ist es nach den Berichten der Länder bislang nur in den Kavernen im Kontrollbereich des Atomkraftwerkes Brunsbüttel gekommen. Für diesen speziellen Fall ist ein Bergungskonzept durch die Betreiberin erarbeitet und durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde geprüft worden. Die Bergung wurde 2019 abgeschlossen.
Darüber hinaus hat das Bundesumweltministerium die Länder infolge des Vorkommnisses im Atomkraftwerk Brunsbüttel um Verstärkung ihrer diesbezüglichen Aufsichtstätigkeit gebeten. Bislang liegen dem Bundesumweltministerium keine Hinweise auf systematische Fehler (beispielsweise eine unzureichende Trocknung der radioaktiven Abfälle) bei der Behandlung und Verpackung der Fässer vor.
Stand:
https://www.bmuv.de/FQ24
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