Blaues Band
FAQs
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Hintergrund des Bundesprogramms ist, dass sich die Anforderungen an die deutschen Wasserstraßen im Laufe der Zeit geändert haben. Der Güterverkehr auf den Bundeswasserstraßen konzentriert sich heute auf ein Kernnetz der großen Flüsse und Kanäle. Hierauf werden die Prioritäten der verkehrlichen Investitionen gelegt. Dazu kommen zahlreiche Nebenwasserstraßen, auf denen kaum noch Fracht transportiert wird. Diese haben ein besonders hohes ökologisches Entwicklungspotenzial. Ziel ist es, dieses Potenzial aufzugreifen, um wertvolle Naturräume zu erhalten und attraktive Flusslandschaften mit einer hohen Anziehungskraft für Erholungssuchende, Wassersportler und den Wassertourismus zu schaffen. Die Bundeswasserstraßen sollen wieder naturnäher gestaltet und ein Biotopverbund von nationaler Bedeutung aufgebaut werden. Fluss, Ufer und Aue sollen wieder als Einheit betrachtet werden.
Stand:
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Die Formulierung "Blaues Band" ist angelehnt an das "Grüne Band". Das "Grüne Band", der ehemalige deutsch-deutsche Grenzstreifen, bildet mittlerweile einen wertvollen Biotopverbund durch Deutschland. Auch mit dem "Blauen Band Deutschland" soll ein Biotopverbund von nationaler Bedeutung aufgebaut werden. Ziel ist es, die Gewässer untereinander und mit den Küstengewässern zu vernetzen.
Stand:
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Das Bundesprogramm bietet eine Zukunftsperspektive vor allem für die Wasserstraßen, die nicht mehr für den Güterverkehr benötigt werden, die circa 2800 Kilometer sogenannten Nebenwasserstraßen. Aber auch im verkehrlich intensiv genutzten Kernnetz der Bundeswasserstraßen sollen Renaturierungsmaßnahmen für den Aufbau eines Biotopverbunds von nationaler Bedeutung durchgeführt werden, sofern sie mit den verkehrlichen Zielen vereinbar sind. Zur Umsetzung des Bundesprogramms ist ein generationsübergreifender Zeitraum von 30 Jahren erforderlich.
Stand:
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Das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" beschreibt den notwendigen organisatorischen, rechtlichen und fachinhaltlichen Veränderungsbedarf. Es sollen unter anderem als Grundlage für Investitionsentscheidungen an den Nebenwasserstraßen gemeinsam mit den Akteuren vor Ort regionale Entwicklungskonzepte erarbeitet werden, die die vielfältigen Anliegen und lokalen Erfordernisse berücksichtigen. Es sollen auch Partner gewonnen werden, die sich mit ihren Flächen in den Auen in die Renaturierungsprojekte einbringen. Hierfür ist 2019 das Auenförderprogramm etabliert worden. Projektskizzen können beim Bundesamt für Naturschutz eingereicht werden.
Stand:
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Renaturierung bedeutet die Rückführung in einen natürlicheren Zustand. Dies bedeutet aber nicht die Aufgabe jeglicher Nutzung durch den Menschen. An Bundeswasserstraßen tragen insbesondere die bereits jetzt in der Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) liegenden Aufgaben wie Ökologische Durchgängigkeit, wasserwirtschaftliche Unterhaltung sowie verkehrlicher Rückbau bei. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie wurde im Juni 2021 der WSV eine neue Aufgabe übertragen. Sie übernimmt nun von den Ländern an Bundeswasserstraßen die hoheitliche Zuständigkeit für den wasserwirtschaftlichen Ausbau.
Weiterhin grundsätzlich geeignete Maßnahmen zur naturnahen Gewässer- und Auenentwicklung sind der Rückbau von Uferbefestigungen, die Wiederherstellung auentypischer Lebensräume, Auengewässer, Feuchtgebiete und Pionierstandorte, die Förderung extensiver und standortangepasster Nutzungen und die Flächensicherung, eine Dynamisierung des Abflusses und die Reduzierung der Rückstauwirkungen. Maßnahmen der Zurückführung der übersteigerten großflächigen Tiefenerosion sowie des vorsorgenden Hochwasserschutzes, insbesondere die Rückgewinnung von Retentionsflächen sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der naturnahen Gewässerentwicklung.
Stand:
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An den circa 2800 Kilometer Nebenwasserstraßen ist die ursprüngliche Zweckbestimmung – Gütertransport – teilweise seit Jahrzehnten weggefallen. Die unvermeidliche Priorisierung des Ressourceneinsatzes auf ein Kernnetz mit einer hohen Transportnachfrage würde ohne weitere Perspektive zu einer Vernachlässigung der Nebenwasserstraßen führen. Das Alter und der Zustand der Wehre und Schleusen an den Nebenwasserstraßen birgt die Gefahr ungeplanter Ausfälle mit entsprechenden Auswirkungen auf die Freizeitnutzung, ggf. aber auch auf Wasserhaushalt und Landwirtschaft sowie für Wasserkraftanlagen. Potentiell betroffen sind dabei rund 120 Wehr- und 140 Schleusenanlagen.
An Gewässern mit hoher oder sehr hoher Nutzungsintensität durch die Fahrgastschifffahrt und motorisierte Freizeitschifffahrt soll der Wassertourismus weiter gefördert werden. Die Infrastruktur an wenig genutzten Gewässern kann dagegen vorzugsweise für motorlose Freizeitnutzungen ausgelegt werden. Der Rück- oder Umbau von Schleusen- und Wehranlagen könnte dort effektiv in Kombination mit Renaturierungsmaßnahmen erfolgen.
Mit dem Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" übernimmt der Bund Verantwortung für die in seinem Eigentum stehenden Wasserstraßen und setzt die Kompetenz der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Flusslandschaften ein.
Stand:
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Naturnahe Auen und Gewässer bringen einen enormen Gewinn für die Gesellschaft. Sowohl ökologisch als auch ökonomisch.
- Flussauen bieten einen natürlichen Hochwasserschutz.
- Naturnahe Auen halten Nährstoffe aus der Landwirtschaft zurück und verbessern die Wasserqualität von Bächen und Flüssen.
- Moorreiche und nasse Flussniederungen leisten einen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz, indem sie Treibhausgase zurückhalten.
- Vielfältige und schöne Landschaften tragen zum Wohlbefinden und zur Gesundheit der Menschen bei. Naturnahe Auen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa und sind eine "moderne Arche Noah".
Stand:
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Über 75 Prozent der Auen an Bundeswasserstraßen sind durch den Bau von Deichen vom Fluss abgetrennt worden und können bei Hochwasser nicht mehr überflutet werden. Möglichkeiten für die Renaturierung von Flussauen und die Rückgewinnung von Überschwemmungsflächen gibt es überall in Deutschland. Natürlich ist es in stark genutzten Gebieten schwieriger großflächige Projekte umzusetzen. Aber selbst mitten im Stadtgebiet von München wurde die Isar renaturiert, was zeigt, dass die Menschen ihren Fluss wieder erleben wollen, zum Baden oder als attraktiven Naherholungsraum.
Stand:
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Mit dem Bundesprogramm wird deutlich, dass nicht nur der Güterverkehr das allein ausschlaggebende Kriterium für Investitionsentscheidungen ist, sondern auch bewertet wird, welchen Freizeitnutzen und welche ökologischen Entwicklungsmöglichkeiten eine Wasserstraße hat. Der Investitionsbedarf für das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" wurde in einer Fachstudie für verschiedene Umsetzungsszenarien ermittelt. Die Auswahl der Projekte richtet sich nach der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Ressourcenausstattung, nach fachlichen Priorisierungskriterien und nach den mit anderen Nutzern und den gesellschaftlichen Gruppen vor Ort gemeinsam entwickelten Maßnahmenvorschlägen. Wird davon ausgegangen, dass die Hälfte der als prioritär eingeschätzten Renaturierungsmöglichkeiten an Wasserstraßen realisierbar sind, wäre ein Mittelansatz in den nächsten 30 Jahren von jährlich 50 Millionen Euro im Haushalt des Bundesverkehrsministeriums erforderlich.
Das Förderprogramm Auen ist 2019 gestartet und wird aus dem Haushalt des Bundesumweltministeriums finanziert und ist im Bundesnaturschutzfond mit weiteren Naturschutzförderprogrammen des Bundes gebündelt. Im Jahr 2023 stehen für das Auenförderprogramm sieben Millionen Euro zur Verfügung. Die administrative Umsetzung erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz.
Stand:
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Über den Beirat "Blaues Band Deutschland" wird ein enger Dialog zwischen den umsetzenden Bundesbehörden mit den Ländern und gesellschaftlichen Gruppen angestrebt. Der Beirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bund/Länderarbeitsgemeinsamt Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA), der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), der Wirtschaftsministerien der Länder, sowie der Umwelt-, Freizeit- und Tourismusverbände. Er tagt ein- bis zweimal jährlich unter dem gemeinsamen Vorsitz von Bundesumwelt- und Bundesverkehrsministerium.
Stand:
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Das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" bezieht sich grundsätzlich auf das gesamte Netz der Bundeswasserstraßen mit einem besonderen Fokus auf die Nebenwasserstraßen. Dabei werden auch Wasserstraßen mit besonderer Bedeutung für den Wassertourismus betrachtet. Wassertouristische Belange werden sowohl im Bundesprogramm, als auch in den später geplanten Entwicklungskonzepten und Maßnahmenplanungen berücksichtigt und soweit möglich unterstützt. Detaillierte Aussagen zum Wassertourismus finden sich im Wassertourismuskonzept des BMVI. Die Zielsetzung des Bundesprogramms "Blaues Band Deutschland" ist mit den Zielen des Wassertourismuskonzeptes des Bundesverkehrsministeriums sowie den Anforderungen auf Länder- und regionaler Ebene in Einklang zu bringen.
Stand: