Belgische AKW - Analyse- und Meldesystem
FAQs
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Precursor-Analysen gehen auf den Einsatz probabilistischer Bewertungsmethoden zurück, die in den USA seit Ende der 1960er/ Anfang der 1970er-Jahre zum Beispiel für die Luft- und Raumfahrt entwickelt wurden. Das erste Programm zur Precursor-Analyse für AKW wurde von der USNRC im Jahr 1979 gestartet.
Precursor-Analysen in Deutschland ergänzen die systematische anlagenübergreifende Bewertung der Betriebserfahrung von deutschen Atomkraftwerken. Precursor-Analysen dienen dazu, mögliche relevante Ereignisse als Auslöser für große Schäden zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, damit das AKW sicherer wird.
Diese Analysen sind allerdings nicht geeignet, direkte Rückschlüsse auf das Sicherheitsniveau einer Anlage zu ziehen. Die in einer Analyse ausgewiesenen bedingten Wahrscheinlichkeiten für Gefährdungszustände dienen vielmehr als Indikator dafür, das Ereignis einer weitergehenden Analyse zu unterziehen.
Alle meldepflichtigen Ereignisse in deutschen Atomkraftwerken werden von der Gesellschaft für Anlage- und Reaktorsicherheit (GRS) im Auftrag des Bundesumweltministeriums analysiert und in jährlichen Berichten zusammengefasst.
Stand:
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Bei Precursor-Analysen in Deutschland wird die bedingte Wahrscheinlichkeit für den Eintritt von Gefährdungszuständen, international zum Teil auch von Kernschadenszuständen, ermittelt. Ein Ereignis wird international als Precursor klassifiziert, falls die bedingte Wahrscheinlichkeit einen Wert von 10-6 (eins zu einer Million) erreicht oder überschreitet.
Stand:
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Sowohl die belgische atomrechtliche Aufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor nucleire Controle (FANC), als auch der Betreiber ENGIE-Electrabel informieren die Öffentlichkeit über sicherheitsrelevante Vorkommnisse in belgischen AKW. Dem BMUV sind alle veröffentlichten Vorkommnisse in den belgischen AKW bekannt. Zusätzlich unterrichtet im Rahmen der Deutsch-Belgischen Nuklearkommission die FANC vertieft über bestimmte Vorkommnisse. Darüber hinaus ermöglichen die unter anderem bei der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) und bei der Nuklearen Energie Agentur (OECD/NEA) eingerichteten Expertengruppen einen intensiven Austausch zu Ereignissen in AKW.
Stand:
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Im Jahr 2016 hat das Bundesumweltministerium, auch aufgrund von Sicherheitsfragen zu den Atomkraftwerken Tihange-2 und Doel-3 mit dem zuständigen belgischen Innenministerium ein Nuklearabkommen geschlossen. Dessen zentrales Element ist die Einrichtung der Deutsch-Belgischen Nuklearkommission. Die Nuklearkommission dient unter anderem dazu, relevante Ereignisse und Sicherheitsfragen fachlich zu diskutieren und gegebenenfalls sicherheitstechnisch zu hinterfragen. An den Treffen der Deutsch-Belgischen Nuklearkommission nehmen neben Vertretenden des BMUV auch Vertretende der zuständigen Ministerien aus den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz teil. Somit können die Landesministerien ihrer Informationspflicht gegenüber Kommunen und Städte in der Region unverzüglich nachkommen. Begleitend zu dem Nuklearabkommen wurde vereinbart, sich zeitnah über Ereignisse zu informieren. Aus Sicht des BMUV hat sich der Informationsaustausch zwischen Deutschland und Belgien verbessert.
Stand:
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Für die Sicherheit bedeutsame Ereignisse in Atomkraftwerken sind vom Betreiber entsprechend national geregelter Meldeverfahren der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zu melden. Diese Meldewesen unterscheiden sich von Staat zu Staat. Grundlage des in Deutschland geregelten Meldeverfahrens ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV). Ergänzend zum behördlichen deutschen Meldeverfahren nach AtSMV werden meldepflichtige Ereignisse durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen nach der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) eingestuft. Das belgische Meldeverfahren sieht eine Einstufung nach INES ebenso vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht die FANC Informationen zu Ereignissen ab der Stufe 1 der INES Skala. Belgische Vertretende informieren darüber hinaus im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit in Expertengruppen zu Ereignissen in Atomkraftwerken unter anderem bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und bei der Nuklearen Energie Agentur (OECD/NEA) regelmäßig zu ausgewählten Ereignissen. Dabei wird auch zu Ereignissen der INES Stufe 0 berichtet.
Stand:
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Die internationale INES-Skala ist nach dem Atomunfall in Tschernobyl zur schnellen Information der Öffentlichkeit über Ereignisse in Atomkraftwerken und das Ausmaß möglicher Auswirkungen eingeführt worden.
Die Summe wie auch die durchschnittliche Anzahl von Ereignissen pro Jahr stellen allerdings keinen Maßstab für das Sicherheitsniveau einer Anlage dar. Zudem eröffnet die INES-Skala der Atomaufsicht einen Ermessensspielraum bei der Einstufung der Ereignisse. Die Anzahl von Ereignissen als alleinigen Bewertungsmaßstab heranzuziehen zu wollen, wäre einer Förderung der Meldekultur nicht dienlich.
Im deutschen INES-Handbuch (im Bundesanzeiger AT 30.03.2015 B1 veröffentlicht) ist daher auch festgehalten: "INES eignet sich nicht, um die Sicherheit verschiedener Anlagen und Einrichtungen, Organisationen oder Länder zu vergleichen. Zwar sind Informationen über Ereignisse der Stufe 2 und höher in der Regel verfügbar, doch erschwert die statistisch gesehen kleine Anzahl solcher Ereignisse einen sinnvollen internationalen Vergleich. Die Vorgehensweisen für die Information der Öffentlichkeit über geringfügige Ereignisse können in den verschiedenen Ländern unterschiedlich sein."
International sind alle Aufsichtsbehörden verpflichtet, Ereignisse mit INES Stufe 2 und größer an die IAEO zu melden.
Stand: