Wie wird vermieden, dass kontaminierte Lebensmittel auf den Markt gelangen?

FAQ

Lebensmittel, die aus Japan importiert werden, werden von den für die Lebensmittelkontrollen zuständigen Landesbehörden auf Radioaktivität untersucht. Rechtliche Grundlage dafür stellen die Sondervorschriften dar, die als Sicherheitsmaßnahmen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Japan auf europäischer Ebene erlassen wurden. Danach dürfen Lebensmittel aus den betroffenen japanischen Regionen nur noch nach Deutschland eingeführt werden, wenn sie in Japan kontrolliert und zertifiziert wurden. Somit wird bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Sollten wider Erwarten an den EU-Außengrenzen kontaminierte Lebensmittel festgestellt werden, werden diese zurückgewiesen und gelangen nicht auf den europäischen Markt. Der Rat der Europäischen Union hat am 15. Januar 2016 eine neue Euratom-Verordnung zur Festlegung von Höchstwerten für Lebens- und Futtermittel, die nach einem nuklearen Unfall oder einem anderem radiologischen Notfall mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sein können, verabschiedet (2016/59/Euratom). Diese Basisverordnung ermächtigt die Kommission, nach einem radiologischen Notfall unter Beteiligung der Mitgliedstaaten kurzfristig in einer Durchführungsverordnung verbindliche, der Lage angemessene Grenzwerte festzulegen. Lebens- und Futtermittel, die diese verbindlichen Höchstwerte überschreiten, dürfen dann in der EU nicht mehr verkauft werden. Die einheitlichen Regelungen ermöglichen im europäischen Binnenmarkt einen effektiven Schutz der Bevölkerung vor radioaktiv kontaminierten Lebensmitteln und begrenzen zu diesem Zweck auch die Verwendung kontaminierter Futtermittel. In Deutschland ist das Risiko äußerst gering mit radioaktiv kontaminierten Lebensmitteln, die aus Japan importiert wurden, in Kontakt zu treten. Die vorgeschriebenen Kontrollen bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte aus Japan zeigten, dass nur in sehr wenigen Fällen eine messbare Kontamination nachgewiesen wurde.

Weitere Informationen, insbesondere zu Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung, sind auf der Internetseite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu finden.

https://www.bmuv.de/FA973

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