Welche Regelungen gelten für Lebensmittelimporte aus Japan?

FAQ

Lebensmittel, die aus Japan importiert werden, werden von den für die Lebensmittelkontrollen zuständigen Landesbehörden auf Radioaktivität untersucht. Rechtliche Grundlagen dafür enthalten Sondervorschriften der Europäischen Union, die gestützt auf die Verordnung (EG) Nummer 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts ab dem 25. März 2011 für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Japan in die EU nach dem Unfall im Atomkraftwerk Fukushima erlassen wurden. Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nummer 297/2011 der Kommission vom 25. März 2011 traten die ersten Sondervorschriften in Kraft. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 351/2011 wurden dann im April 2011 die in Japan geltenden Grenzwerte übernommen. Diese Sonderbedingungen werden seitdem regelmäßig von der EU-Kommission unter Beteiligung der Mitgliedstaaten überprüft und ggf. an die Ergebnisse der in Japan durchgeführten Lebensmittelüberwachung angepasst.

Derzeit sind diese besonderen Bedingungen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus Japan in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/6 festgelegt, die von der EU-Kommission zuletzt am 24. Oktober 2019 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1787 aktualisiert wurde. Danach dürfen bestimmte Lebens- und Futtermittel aus einigen japanischen Regionen, bei denen in Einzelfällen noch erhöhte Radioaktivitätswerte festgestellt wurden, nur nach Deutschland eingeführt werden, wenn sie in Japan kontrolliert und zertifiziert wurden. Vor der Einfuhr solcher Lebens- und Futtermittel in die EU muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass diese Erzeugnisse die in Japan und der EU geltenden Grenzwerte nicht überschreiten. Sollten wider Erwarten an den EU-Außengrenzen kontaminierte Lebensmittel festgestellt werden, werden diese zurückgewiesen und gelangen nicht auf den europäischen Markt. In Deutschland ist das Risiko äußerst gering, mit radioaktiv kontaminierten Lebensmitteln, die aus Japan importiert wurden, in Kontakt zu treten. Die vorgeschriebenen Kontrollen bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte aus Japan zeigten, dass insgesamt nur in sehr wenigen Fällen eine messbare Kontamination nachgewiesen wurde.

Weitere Informationen, insbesondere zu Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung, sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu finden.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA987

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