Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Fahrverbote zu verhindern und die Luft in den Städten zu verbessern?

FAQ

Die Bundesregierung und die beteiligten Bundesländer und Kommunen haben sich am 28. November 2017 (beim sogenannten "2. Kommunalgipfel") auf Eckpunkte eines vom Bund aufgelegten "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020" zur Verbesserung der Luftqualität in Städten verständigt.

Es umfasst folgende Maßnahmen:

  • die Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs,
  • die Elektrifizierung von Taxis, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeugen,
  • die Elektrifizierung von Busflotten im ÖPNV,
  • die Förderung der Ladeinfrastruktur für die beschafften Elektrofahrzeuge,
  • die Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen,
  • die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme,
  • Förderung für Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie
  • den Aufbau von Low-Cost-Infrastruktur und Mobile-Metering-Ladepunkten.

Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen durchgeführt, insbesondere:

  • Verbesserung von Logistikkonzepten und Bündelung von Verkehrsströmen,
  • Förderung des Radverkehrs,
  • der Umweltbonus für die Anschaffung von Elektroautos.
  • Förderung der Nachrüstung schwerer Kommunalfahrzeuge,
  • Förderung der Nachrüstung leichter und schwerer Handwerker- und Lieferfahrzeuge.

Die Bundesregierung hat zusätzlich zum Sofortprogramm "Saubere Luft" am 2. Oktober 2018 das "Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" aufgelegt, um Fahrverbote zu verhindern. Das Konzept ergänzt das Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020 um ein Förderprogramm in Höhe von 432 Millionen Euro zur Hardware-Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen sowie schweren und leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen. Ferner sieht das Konzept die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern in besonders belasteten Kommunen durch attraktive Umtauschprämien und Hardware-Nachrüstung privater Pkw durch die Hersteller vor.

https://www.bmuv.de/FA768

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