Welche Auflagen gibt es bei der Nutzung von Kaminöfen?

FAQ

Die Auflagen für Kaminöfen und andere Feuerungsanlagen in Privathaushalten und im Kleingewerbe sind in der auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erlassenen Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; 1. BImSchV) geregelt. So dürfen nur solche Feuerungsanlagen genutzt werden, die bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten.

Bei den Einzelraumfeuerungsanlagen (Kaminöfen, Kachelöfen, et cetera) fordert die 1. BImSchV die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und Mindestwirkungsgraden bei der Typprüfung. Diese findet statt, bevor die Geräte auf den Markt kommen. Während des Betriebes überprüft die Schornsteinfegerin oder der Schornsteinfeger außerdem regelmäßig den ordnungsgemäßen technischen Zustand der Anlage im Rahmen der Feuerstättenschau.

Bei Heizkesseln, die als Zentralheizung ganze Wohneinheiten beheizen, findet alle zwei Jahre eine Messung der Emissionen durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger statt.

1. BImSchV: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Kleinfeuerungsanlagen

Stand:

https://www.bmuv.de/FA77

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