Was wird konkret getan, um den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt durch die Verwertung von Bioabfällen zu verhindern?

FAQ

Die im Oktober in Kraft getretene Düngemittelverordnung enthält bereits strengere Grenzwerte für Kunststoffe und andere Fremdstoffe in Bioabfall-Komposten und Gärrückständen. Im Rahmen der anstehenden Novellierung werden diese in die Bioabfallverordnung mit ihrem strengen Kontrollregime übernommen. Darüber hinaus wird es in der Bioabfallverordnung weitere schutzverstärkende Maßnahmen zur Reduzierung von Kunststoffen in Bioabfällen geben. Erforderlich ist aber auch ein wirksamer Vollzug der Regelungen durch die zuständigen Landesbehörden.

Die praktische Erfahrung zeigt aber, dass neben strengeren Grenzwerten weitere Maßnahmen erforderlich sind, um eine Verringerung der Kunststoffe im Bioabfall zu erreichen. So hat beispielsweise eine gute kommunale Abfallberatung einen hohen Einfluss auf die Sortenreinheit der getrennt gesammelten Bioabfälle. Das BMU unterstützt daher Kampagnen zur besseren Getrenntsammlung von Bioabfällen.

https://www.bmuv.de/FA1035

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