Was sind Renaturierungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen?

FAQ

Renaturierung bedeutet die Rückführung in einen natürlicheren Zustand. Dies bedeutet aber nicht die Aufgabe jeglicher Nutzung durch den Menschen. An Bundeswasserstraßen tragen insbesondere die bereits jetzt in der Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) liegenden Aufgaben wie Ökologische Durchgängigkeit, wasserwirtschaftliche Unterhaltung sowie verkehrlicher Rückbau bei. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie wurde im Juni 2021 der WSV eine neue Aufgabe übertragen. Sie übernimmt nun von den Ländern an Bundeswasserstraßen die hoheitliche Zuständigkeit für den wasserwirtschaftlichen Ausbau.

Weiterhin grundsätzlich geeignete Maßnahmen zur naturnahen Gewässer- und Auenentwicklung sind der Rückbau von Uferbefestigungen, die Wiederherstellung auentypischer Lebensräume, Auengewässer, Feuchtgebiete und Pionierstandorte, die Förderung extensiver und standortangepasster Nutzungen und die Flächensicherung, eine Dynamisierung des Abflusses und die Reduzierung der Rückstauwirkungen. Maßnahmen der Zurückführung der übersteigerten großflächigen Tiefenerosion sowie des vorsorgenden Hochwasserschutzes, insbesondere die Rückgewinnung von Retentionsflächen sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der naturnahen Gewässerentwicklung.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Blaues Band

Stand:

https://www.bmuv.de/FA353

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