Was sind die Aufgaben der Einwegkunststoffkommission?

FAQ

Die Aufgaben der Einwegkunststoffkommission sind sehr vielfältig. In ihren Tätigkeitsbereich fällt die Beratung des Verordnungsgebers bei der Festlegung der Abgabesätze und der Auszahlungskriterien. Daneben wird sie bei der Einordnung von Einwegkunststoffprodukten sowie der jährlichen Festlegung des Gesamtauszahlungsbetrages durch das Umweltbundesamt beteiligt. Die Beratung der Kommission findet durch das Abgeben von Empfehlungen statt, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und mehrheitlich von den Mitgliedern beschlossen werden.

Die Kommission besteht aus zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern. Sie setzen sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Hersteller, der Anspruchsberechtigten sowie der Umwelt- und Verbraucherverbände. So sichert die Einwegkunststoffkommission die EU-rechtliche Vorgabe der Transparenz und der Mitwirkung der beteiligten Akteurinnen und Akteure.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1991

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