Was ist neu im eANV?
FAQIm Grundsatz bleibt das bisherige Verfahren der Vorab- und Verbleibskontrolle bestehen. Es wird nun eben statt auf dem Papier- auf dem elektronischem Formularweg abgewickelt. Allerdings führen die vielen technischen und organisatorischen Anforderungen zu erheblichen Änderungen in der praktischen Ausführung. Die vier Kernpunkte:
- Das elektronische Führen von (Sammel-)Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen und Übernahmescheinen.
- Das "Unterschreiben" der Dokumente durch die qualifizierte elektronische Signatur.
- Die Kommunikation und der Dokumentenaustausch auf Basis einheitlicher Datenformate zwischen allen Beteiligten (Erzeuger, Beförderer, Einsammler, Entsorger, Behörden) unter Verwendung der ZKS-Abfall.
- Das Führen eines elektronischen Registers und die digitale Archivierung der Dokumente (alle Beteiligten) nach einer vorgegebenen Struktur.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Neuheiten
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