Was genau ist eine "qualifizierte elektronische Signatur"?

FAQ

Der Begriff "qualifizierte elektronische Signatur" ist in Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-VO) definiert. Es handelt sich um eine Signatur auf einem hohen Sicherheitsniveau. Qualifizierte elektronische Signaturen müssen insbesondere auf einem qualifizierten Zertifikat beruhen, das von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wurde, der die Anforderungen der eIDAS-VO erfüllt (unter anderem an die Infrastruktur und die Prozessabläufe) und mit einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit (zum Beispiel einer Signaturkarte) erzeugt sein.

Abfallverzeichnis und Nachweisverfahren 

Stand:

https://www.bmuv.de/FA929

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