Warum werden To-go-Kaffeebecher und andere Einweggetränkebecher nicht komplett verboten?

FAQ

Es können nur Einwegkunststoffprodukte verboten werden, für die es bereits in ausreichendem Maße geeignete Alternativen gibt. So sieht es die EU-Einwegkunststoffrichtlinie vor. Das ist für Einweggetränkebecher noch nicht flächendeckend der Fall. Die europarechtlichen Hürden für ein nationales Verbot sind sehr hoch.

Deutschland geht daher einen anderen Weg:

Um den Verbrauch von Einwegkunststoffverpackungen beim Take away-Konsum zu reduzieren, müssen seit dem 1. Januar.2023 Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs in Einwegkunststoffverpackungen oder To-Go-Getränke in Einwegbechern verkaufen, ihre Produkte künftig neben Einweg- auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Überall sollen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher für Mehrweg entscheiden können. Kleine Betriebe wie zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben, können anstelle des Angebots von Mehrwegalternativen den Kundinnen und Kunden ermöglichen, deren eigene Mehrwegbehälter zu befüllen. Diese Regelungen gelten für jede Art des Außer-Haus-Verkaufs, also unabhängig davon, ob die Kundinnen und Kunden das Essen vor Ort kaufen oder beispielsweise nach Hause geliefert bekommen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Weniger Verpackungsmüll

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1716

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