Warum werden Laubbläser nicht verboten?

FAQ

Laubbläser fallen, ähnlich wie etwa Rasenmäher oder Kettensägen, unter die Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung. Ihr Gebrauch unterliegt besonderen Auflagen und Regeln, wie zum Beispiel die Einhaltung von Ruhezeiten. Ein Verbot von Laubbläsern ist aus europa- und wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich. Konkrete Bestimmungen legen Länder und Kommunen fest.

https://www.bmuv.de/FA75

Wege zum Dialog

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