Warum werden Biomasseheizungen, wie beispielsweise Pelletkessel, nicht uneingeschränkt empfohlen, obwohl Holz eine erneuerbare Energieressource darstellt?

FAQ

Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist Heizen mit Holz (= energetische Nutzung) nicht klimaneutral. Der Idee einer klimaneutralen Energie, die aus Holz gewonnen wird, liegt der Gedanke einer nachhaltigen Waldnutzung zugrunde: Die Vorstellung ist, dass die CO2-Emissionen aus der Verbrennung durch die jährlichen Einbindungen von Kohlenstoff in Waldholz insgesamt ausgeglichen werden. Hierbei wird die vereinfachende Annahme getroffen, dass die durch den Wald erfolgenden Kohlenstoff-Einbindungen zum Ausgleich der CO2-Emissionen der Holzverbrennung zur Verfügung stehen. Diese Kohlenstoff-Einbindungen finden aber unabhängig von der Holzverbrennung statt und sollten mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 besser zum Ausgleich anderer, nicht vermeidbarer CO2-Emissionen genutzt werden. Auch die biologische Vielfalt in den Wäldern leidet bei erhöhter Nutzung. Holz sollte daher vorzugsweise stofflich genutzt werden, also als Baumaterial oder zum Möbelbau. Zusätzlich zur begrenzten Verfügbarkeit von nachhaltig produzierten Holzbrennstoffen ergibt sich bei der energetischen Verwertung ein weiteres Problem: bei der Verbrennung von Holz werden gesund­heitsgefährdende Schadstoffe freigesetzt, wie Feinstaub, Dioxine, Furane und Ähnliches.

Zur Beheizung und Warmwassererwärmung von beziehungsweise in Gebäuden sollten nur im begründeten Ausnahmefall Biomasseheizungen zum Einsatz kommen. Die Geräte sollten besonders effizient und besonders emissionsarmsein – das schließt Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen und Kachelöfen aufgrund ihrer Ineffizienz und der vergleichsweise hohen Schadstoffemissionen aus. Effiziente Geräte sparen Treibhausgasemissionen ein und schützen unsere Ressourcen, emissionsarme Geräte schützen unsere Atemluft vor Feinstaub und weiteren gesundheitsgefährdenden Schadstoffen.

Ist Heizen mit Holz klimaneutral? 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Kleinfeuerungsanlagen

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1956

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