Warum sind/werden Silvesterfeuerwerke nicht verboten?

FAQ

Die Umweltbelastung von Silvesterfeuerwerken ist – ähnlich wie bei Osterfeuern – zeitlich sowie regional stark begrenzt. Dennoch kann das jährliche Feuerwerk zu Silvester die Feinstaubbelastung in Kommunen temporär erhöhen. Wie hoch diese Belastung vor Ort tatsächlich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Beispielsweise wirken sich schädliche Einflüsse durch das Feuerwerk für Mensch und Umwelt in dicht besiedelten Städten anders aus als auf dem Land, wo es weniger Siedlungen gibt. Auch die jeweiligen Wetterverhältnisse vor Ort sowie die tatsächliche Anzahl abgebrannter Feuerwerkskörper sind wichtige Faktoren. Das macht ein Verbot von Silvesterfeuerwerken zu einer sehr lokalen Frage. Die Kommunen sind hier in der besten Position eine Entscheidung darüber zu treffen, ob sie Feuerwerk zulassen wollen oder nicht. Möglichkeiten für ein Verbot gibt das Sprengstoffgesetz, welches zusammen mit der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz den Umgang mit Feuerwerkskörpern regelt. Die Bundesregierung beabsichtigt mittelfristig das Sprengstoffrecht zu novellieren, dabei werden auch weitere Einschränkungen im Hinblick auf Feuerwerkskörper geprüft. Wer selbst etwas unternehmen möchte, kann sein eigenes Feuerwerk begrenzen oder ganz darauf verzichten und dadurch die Entstehung von Feinstaub, Müll und Lärm in der Silvesternacht reduzieren.

https://www.bmuv.de/FA78

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