Warum ist die Förderung von Strom in der THG-Quote sinnvoll? Welchen Zweck verfolgt das BMUV?

FAQ

Die öffentliche Ladeinfrastruktur lässt sich derzeit in vielen Fällen alleine durch die Einnahmen für den Ladestrom noch nicht finanzieren, was den Ausbau hemmt. Durch den Quotenhandel mit der Mineralölwirtschaft kann diese Wirtschaftlichkeitslücke signifikant verringert werden. Auf diese Weise beteiligt sich die Mineralölwirtschaft am notwendigen Ausbau der Ladeinfrastruktur, deren Ausbau für den Erfolg und die Akzeptanz der Elektromobilität von entscheidender Bedeutung ist. Neben den öffentlichen Ladepunkten ist auch Strom anrechenbar, der anderweitig zum Betrieb von Elektrofahrzeugen aus dem Stromnetz entnommen wurde. Dadurch wird auch die private Ladeinfrastruktur gefördert, was dem Betrieb von elektrischen Busflotten im ÖPNV, Nutzfahrzeugen in Unternehmen und auch von E-Pkw im privaten Bereich zu Gute kommt.

Die Förderung des Fahrstroms ergibt sich aus der ordnungsrechtlichen Verpflichtung der Anbieter fossiler Kraftstoffe. Die Einnahmen für Betreiber öffentlicher Ladepunkte oder elektrische Fahrzeugflotten stammen aus dem Handel mit der Mineralölwirtschaft, und nicht aus dem Bundeshaushalt

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1993

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