Mit welchen anderen Maßnahmen schränken Bundesregierung und EU den Einsatz von Einwegplastik ein?

FAQ

Das Einwegkunststofffondsgesetz ist eine wichtige Ergänzung zu den bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben und Regulierungen auf nationaler wie auf EU-Ebene, wie das Einwegplastikverbot, die Kennzeichnungspflichten und die Anfang 2023 in Kraft getretene Mehrwegangebotspflicht (Verpackungsgesetz).

All diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Einsatz von Einwegplastik zu minimieren, damit dieses nicht mehr unachtsam in der Natur landen, Tiere und ihren Lebensraum gefährdet oder letztendlich als Mikroplastik den Weg in unsere Nahrungskette finden. So dienen diese Maßnahmen nicht nur der Entlastung der Umwelt, sondern auch dem Schutz der menschlichen Gesundheit.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststofffondsgesetz

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1992

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