In meiner Wohnumgebung ist es durch den Verkehr sehr laut. Was wird dagegen unternommen?

FAQ

Lärm zu erfassen, zu verhindern und zu mindern ist Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, die in den §§ 47a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt wurde. Für alle Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie für alle Ballungsräume waren demnach bis zum 30. Juni 2012 strategische Lärmkarten und bis zum 18. Juli 2013 bei relevanten Lärmproblemen Aktionspläne zur Lärmminderung zu erstellen. Alle fünf Jahre sollen die Lärmkarten und -aktionspläne danach überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

Während des gesamten Prozesses sind eine umfassende Information und eine effektive Einbeziehung der Öffentlichkeit, vor allem bei der Entwicklung der Lärmaktionspläne vorgesehen. Nachzufragen ist bei der jeweiligen Gemeinde oder bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Für Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.

Zum Lärmminderungskonzept der EU-Umgebungslärmrichtlinie gehört auch die Prüfung weiterer Maßnahmen zur Lärmreduzierung an der Quelle. Es ist Aufgabe der Europäischen Union, neue oder weiter entwickelte Geräuschanforderungen nach dem jeweiligen Stand der Technik für Autos, Motorräder und Reifen, aber auch für Flugzeuge, Lokomotiven sowie Personen- und Güterwaggons zu erlassen. Im EU-Binnenmarkt ist es für den einzelnen Mitgliedstaat praktisch nicht mehr möglich, derartige technische Anforderungen an Fahrzeuge eigenständig zu regeln.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Lärmschutz

https://www.bmuv.de/FA252

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