In meiner Nachbarschaft wurde ein Blockheizkraftwerk errichtet. Die tieffrequenten Geräuschimmissionen stören in der Nachtruhe. Was kann ich tun?

FAQ

Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) regelt näher, wie die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für eine Anlage zu verstehen sind. So sind zu festgelegten Zeiten bestimmte Immissionsrichtwerte einzuhalten. Die TA Lärm berücksichtigt auch die Besonderheit tieffrequenter Geräusche durch explizite Regelungen in den Nummern 7.3 "Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche", A.1.5 "Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche" und A.3.3.5 "Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit". Zudem verweist die TA Lärm ergänzend auf die DIN 45680 "Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft" und deren Beiblatt eins "Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft – Hinweise zur Beurteilung bei Gewerblichen Anlagen". Der Erkenntnisstand zu den Wirkungen tieffrequenter Geräuschimmissionen ist darin zusammengestellt. Belästigungswirkungen durch tieffrequenten Schall werden danach weitgehend vermieden, wenn die im Beiblatt eins genannten Anhaltswerte nicht überschritten werden.

Die immissionsschutzrechtlichen Regelungen werden von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Wenden Sie sich für weitere Unterstützung an die zuständige Überwachungsbehörde.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Lärmschutz

https://www.bmuv.de/FA257

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