Hemmt die Wiederherstellungsverordnung den Ausbau der erneuerbaren Energien?

FAQ

Im Gegenteil, der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine der Hauptprioritäten der EU und steht im Mittelpunkt des Europäischen Green Deal. Die Wiederherstellungsverordnung ist weder eine Alternative zum Einsatz erneuerbarer Energien noch steht sie im Widerspruch zu diesem.

Der Einsatz erneuerbarer Energien könnte in vielen Fällen die Wiederherstellung der Natur und der biologischen Vielfalt unterstützen. Rund um Solarparks können Wildblumenwiesen ausgesät werden, um die Wiederansiedlung von Bienen und anderen Bestäubern zu unterstützen. Die Verordnung unterstützt solche positiven Praktiken und Synergien zwischen Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien und der Wiederherstellung der Natur. Fischerei ist derzeit in Offshore-Windparks nicht zugelassen – als Kompensation für die Umweltauswirkungen von deren Bau und Betrieb. Es gibt erste Hinweise, dass dies die Erholung von Fischbeständen fördern könnte, allerdings nur, wenn dieser Ausschluss dauerhaft Bestand hat.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2211

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