Gibt es finanzielle Unterstützung beim Austausch oder bei der Nachrüstung einer Holzfeuerungsanlage?

FAQ

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll dazu beitragen, den Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors nachhaltig zu senken. Dazu gibt es ein umfangreiches Angebot an Hintergrundinformationen im Internet, zum Beispiel unter folgendem Link:

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (externer Link) 

Umgesetzt wird die BEG vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Mit der BEG wird unter anderem das (zentrale) Heizen mit Biomasse gefördert. Dabei sind nur automatisch beschickte Heizkessel für feste Biomasse – also Scheitholz, Holzpellets, Holzhackschnitzel – förderfähig. Pelletöfen werden nur gefördert, wenn sie über eine Wassertasche verfügen, die einen Teil der Heizleistung in das zentrale Heizungssystem des Gebäudes einspeist. Der Einbau von Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe wie Holz wird ansonsten generell nicht mit Fördergeldern unterstützt.

Entscheidet sich eine Gebäudeeigentümerin oder ein Gebäudeeigentümer freiwillig für eine besonders emissionsarme Biomasseheizung, die bei der Typprüfung nachweislich einen Staubgrenzwert von 2,5 mg/m3 einhält, bekommt er einen Bonus von 2.500 Euro, auch wenn die Obergrenze der förderfähigen Kosten schon erreicht ist.

Außerdem kann eine 50-Prozent-Förderung für eine Staubminderungseinrichtung für bestehende Biomasseheizungen beantragt werden. Die Anlage muss mindestens zwei Jahre alt sein und bereits mindestens Stufe 1 der 1. BImSchV einhalten (vergleiche § 5 Absatz 1 der 1. BImSchV).

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Kleinfeuerungsanlagen

Stand:

https://www.bmuv.de/FA782

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.