Gibt es eine Ausnahme für Pappteller, die lediglich mit Kunststoff beschichtet sind?

FAQ

Nein, eine Ausnahme gibt es nicht. Auch wenn Einwegteller und -bestecke aus Pappe nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen sind, sind sie von dem Verbot erfasst.

Nach Artikel 3 Nummer 2 der Richtlinie (EU) 2019/904 sind Einwegkunststoffprodukte im Sinne der Richtlinie "ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehende Produkte". Es gibt also keinen Schwellenwert für den Kunststoffgehalt, unter welchem ein Produkt nicht als Kunststoffprodukt im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/904 gilt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffverbotsverordnung

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1553

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