Für wen gelten die neuen Vorschriften für Schornsteine, die mit der Änderung der Verordnung am 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind?

FAQ

Sowohl bei Biomasseheizungen als auch Einzelraumfeuerungsanlagen müssen die Abgase über einen Schornstein nach außen abgeleitet werden. Seit 1. Januar 2022 gelten für neue Anlagen strengere Vorschriften um zu gewährleisten, dass die Schadstoffe außerhalb der sogenannten Rezirkulationszone austreten und so mit der freien Luftströmung abtransportiert werden. Das reduziert die Emissionen insgesamt nicht, verhindert aber eine zu hohe Luftbelastung in der unmittelbaren Nachbarschaft. Bereits bestehende Anlagen, die gegebenenfalls durch neue Geräte ersetzt werden, sind von der neuen Vorschrift nicht betroffen. Allerdings lohnt es sich im Gespräch mit dem ausführenden Fachbetrieb und/oder der/dem Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger zu prüfen, ob eine freiwillige Anpassung des Schornsteins an die neuen Vorschriften mit zumutbaren Aufwand umsetzbar wäre.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Kleinfeuerungsanlagen

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1171

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