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Vollzugshilfe
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Stand: Mai 2021
Diese Vollzugshilfe gibt Hinweise für die Einstufung und Entsorgung von Abfällen aus allen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die im Rahmen der humanmedizinischen und tier- ärztlichen Versorgung und Forschung anfallen. Die Erfahrung der Praxis bestätigt, dass entgegen den gelegentlich in der Öffentlichkeit geäußerten Befürchtungen von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes bei sachgemäßer Handhabung keine größeren Gefahren ausgehen als von ordnungsgemäß entsorgtem Siedlungsabfall und ähnlichen gewerblichen und industriellen Abfällen. Ziel dieser Vollzugshilfe ist es, auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit eine sichere und ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu gewährleisten, die Krankheitsübertragungen und Umweltbelastungen vermeidet. Neben diesen Aspekten ist die konkrete Situation der unterschiedlichen, einzelnen Einrichtungen zu beachten und die Entwicklung der Technik einzubeziehen.
Weitere Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 finden Sie auf der BMU-Homepage.
Darüber hinaus sind weitergehende Informationen zum Vollzug des Abfallrechts in der Bundesrepublik Deutschland unter der Rubrik „Publikationen“ auf der Homepage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zu finden.