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Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren
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Die Vollzugshilfe zum Abfallnachweisrecht versteht sich als sach- und fachkundige Erläuterung der neuen Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Nachweisverordnung zur Führung von Registern und Nachweisen. Wichtiger Bestandteil der Vollzugshilfe ist die Erläuterung der ab 1. April 2010 in Kraft tretenden Bestimmungen der Nachweisverordnung zur grundsätzlich obligatorischen elektronischen Führung von Registern und Nachweisen für nachweispflichtige (insbesondere gefährliche) Abfälle. Die Vollzugshilfe soll dabei helfen, die bei der Anwendung des neuen Rechts auftauchenden Fragen und Probleme zu lösen.