Überprüfung der Grenzwerte von Metallen in Abfällen, bei deren Überschreitung eine Verwertung mit Metallrückgewinnung der einfachen Abfallverwertung im Versatz oder auf Deponien vorgeht

Ressourceneffizienz, Ressourcenschonung, Abfallwirtschaft

Projektlaufzeit
09.2013 - 01.2015

Forschungskennzahl
3713 33 333

Die Versatzverordnung enthält Konzentrationsgrenzen für Metalle in Abfällen, bei deren Überschreitung die Metalle vor dem Versatz der Abfälle zurückgewonnen werden müssen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Die Deponieverordnung nimmt bezüglich Abfallverwertung auf Deponien diese Werte in Bezug. Mit dem Forschungsvorhaben sollte untersucht werden, ob die geltenden Konzentrationsgrenzen noch zeitgemäß seien oder abgesenkt werden können, ob weitere Metallarten zu prüfen und zu begrenzen wären und ob die Regelungen auch für die auf Deponien zu beseitigenden Abfälle gelten sollen. Ziel ist eine gegebenenfalls stärkere Ressourcenschonung durch Bereitstellung rückgewonnener Metalle aus Abfällen, die zum Beispiel nach dem Versatz der Abfälle in Bergbauhohlräumen unwiederbringlich verloren wären. Untersucht werden sollten deshalb die Metallgehalte in mengenrelevanten Abfallströmen, deren Bindungsformen, geeignete technische Aufbereitungsverfahren und die Gewinnungswürdigkeiten.

https://www.bmuv.de/FB307

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