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Beschluss VII/4 der VII. Alpenkonferenz 2002
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Der Einhaltung der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle kommt eine zentrale Bedeutung bei der effizienten Umsetzung der von den Vertragsparteien übernommenen Verpflichtungen zu. Daher hat die VII. Alpenkonferenz im Jahr 2002 einen internationalen Überprüfungsausschuss der Vertragsparteien eingerichtet und einen Mechanismus zur Überprüfung beschlossen.
Jede Vertragspartei der Alpenkonvention hat, beginnend mit dem Inkrafttreten des ersten Durchführungsprotokolls, alle vier Jahre einen Länderbericht über die Einhaltung der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle an den Überprüfungsausschuss einzureichen.
Als Grundlage für den Bericht dient eine standardisierte Struktur, auf die sich die Vertragsparteien geeinigt haben.
Im Herbst 2005 haben die Vertragsparteien erstmals ihre nationalen Überprüfungsberichte erarbeitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Turnusgemäß wurde 2009 die nächste Überprüfung durchgeführt. Die XII. Alpenkonferenz 2012 beschloss dann die Ausweitung des Zeitabstands der Berichterstattung von vier auf zehn Jahre. Stichtag für die Einreichung dieser Länderberichte war der 01.09.2019. Das Verfahren zur endgültigen Einreichung, der Übersetzung und der Überprüfung dieser Berichte dauerte 2021 noch an.