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Abschlussbericht
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Factsheet
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Zur bundesweiten Beurteilung der Luftqualität gemäß der 39. BImSchV werden von den jeweiligen Landesämtern Probenahmestellen für Stickstoffdioxid (NO2) betrieben. Für diese Probenahmestellen müssen die Anforderungen der 39. BImSchV Anlage 3 eingehalten werden. In Anlage 3 sind sowohl großräumige (Abschnitt B) als auch kleinräumige Standortkriterien (Abschnitt C) definiert.
Im Rahmen der kontinuierlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität soll die Standortauswahl einer externen Prüfung auf bestehende Defizite oder Abweichungen unterzogen werden. Deshalb hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die TÜV Rheinland Energy GmbH beauftragt, eine deutschlandweite Prüfung auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei den kleinräumigen Ortsbestimmungen aller verkehrsbezogenen NO2-Probenahmestellen, die im Jahr 2017 oder – soweit Stand 15. Februar 2019 Messwerte verfügbar – im Jahr 2018 eine Überschreitung des Jahresgrenzwertes für NO2 auswiesen (65 Messstellen), zuzüglich fünf Sondermesspunkte in Baden-Württemberg, welche Ende 2018 eingerichtet wurden, durchzuführen.
Andere Messstellen, ohne Grenzwertüberschreitung in 2017 oder 2018, werden im vorliegenden Gutachten nicht untersucht. Hierbei sollen die Kriterien der 39. BImSchV Anlage 3 Abschnitt C überprüft werden. Über die Angaben zur kleinräumigen Ortsbestimmung hinaus sollen flankierend auch Aussagen zur Repräsentativität ausgewählter Probenahmestellen im Hinblick auf die Luftqualität für den Straßenabschnitt nach Anlage 3 Abschnitt B Punkt 1b aufgenommen werden, unter Berücksichtigung etwaiger vorliegender Untersuchungen der Behörden der Länder. Bei auftretenden Abweichungen sind diese nach Anlage 3 Abschnitt D zu dokumentieren.