Technisch-wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Luftreinhaltung, Lärmschutz, Umweltanforderungen an die Verkehrswende

Projektlaufzeit
11.2012 - 02.2016

Forschungskennzahl
3712 55 101

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln. Hierdurch ergibt sich ein objektiveres Bild der Lärmbelastung in Europa. Darüber hinaus sollen die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Auch der Erhalt schützenswert ruhiger Gebiete ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Planung.

Mit dem vorliegenden Bericht und den einzelnen Arbeitspaketen werden die zuständigen Behörden bei einer einheitlichen Auslegung und Durchführung der §§ 47 a – f BImSchG und der 34. BImSchV unterstützt.

https://www.bmuv.de/FB2288

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