Projektlaufzeit
10.2013 - 07.2015
Forschungskennzahl
3713 18 308
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Das vorliegende Forschungsvorhaben untersucht, ob und inwieweit durch Zivil- und öffentliches Recht nachhaltiger Konsum in der Kauf- und Nutzungsphase von Produkten gefördert werden kann. Während bislang in erster Linie öffentlich-rechtliche Instrumente, die den Hersteller von Produkten adressieren, zur Förderung nachhaltigen Konsums eingesetzt werden, ist diesbezüglich das Zivilrecht, insbesondere das Lauterkeits- und Gewährleistungsrecht, kaum Gegenstand der Forschung gewesen. Darüber hinaus fehlt es gänzlich an Erkenntnissen, inwieweit eine Verknüpfung öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Instrumente nachhaltigen Konsum fördert. Die rechtssystematisch-intradisziplinäre Untersuchung und die ökonomische Wirksamkeitsanalyse offenbaren, dass die genannten Rechtsgebiete um Informations-, Gewährleistungs- und Klagerechte ergänzt werden sollten. Das öffentliche Produktsicherheitsrecht eignet sich – gegebenenfalls in Verbindung mit privater Normung – zur Standardsetzung und Verankerung von Informationspflichten, die wiederum maßstabsbildend für das Lauterkeits- und Gewährleistungsrecht sind. Auch Hersteller sollten Adressaten von Informationspflichten sein und gegebenenfalls für eine zugesagte Lebensdauer auch haftungsrechtlich einstehen. Es wird vorgeschlagen, die Durchsetzung dieser neuartigen, einer Wirksamkeitskontrolle unterzogenen Instrumente Verbraucher- und Umweltverbänden durch die Einräumung von Klagebefugnissen zu übertragen. Insgesamt zeigt sich, dass nachhaltiger Konsums in der Kauf- und Nutzungsphase durch einen neuartigen zivil- und öffentlich-rechtlichen Instrumentenmix gestärkt werden kann.