Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke

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Mit den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke aktualisiert das BMUV das übergeordnete untergesetzliche Regelwerk. In dem mehrjährigen Entstehungsprozess wurden die zuständigen Behörden der Länder und die interessierte Fachöffentlichkeit intensiv in die Arbeiten eingebunden. Mit dem Beschluss des Länderausschusses für Atomkernenergie – Hauptausschuss – vom 20. November 2012 wurden die Sicherheitsanforderungen am 22. November 2012 durch das BMUV im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit den Sicherheitsanforderungen wurden einheitliche sicherheitstechnische Standards und Prüfkriterien geschaffen und ermöglichen eine transparente Bewertung der Sicherheit für die deutschen Kernkraftwerke.

Um einen einheitlichen Vollzug der Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke zu erreichen wurden die Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke mit den erläuternden und konkretisierenden "Interpretationen zu den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" ergänzt.

Aufbau

Die Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke einschließlich der Interpretationen stellen eine Zusammenführung von vorhandenen Regeln, bestehender Praxis, internationalen Anforderungen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen dar und ersetzen die "Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke" vom 21. Oktober 1977 einschließlich deren Interpretationen, die Leitlinien zur Beurteilung der Auslegung von Kernkraftwerken mit Druckwasserreaktoren gegen Störfälle – Störfall-Leitlinien – vom 18. Oktober 1983. Mit acht Kapiteln werden die folgenden Themengebiete abgedeckt:

  • 0 Grundsätze
  • 1 Organisatorische Anforderungen
  • 2 Technisches Sicherheitskonzept
  • 3 Technische Anforderungen
  • 4 Zu berücksichtigende Betriebszustände und Ereignisse
  • 5 Anforderungen an die Nachweisführung
  • 6 Anforderungen an das Betriebsreglement
  • 7 Anforderung an die Dokumentation
Aktualisierungsdatum:
https://www.bmuv.de/DL1529

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