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Umsetzung der Richtlinie
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Die Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist ein wichtiger Fortschritt im Bereich der Umweltvorschriften. Derzeit müssen Großprojekte, bei denen Umweltauswirkungen wahrscheinlich sind, im Rahmen der Richtlinie 85/337/EWG geprüft werden. Diese Prüfung findet jedoch zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Möglichkeiten signifikanter Anpassungen häufig begrenzt sind. Die Entscheidungen über den Standort eines Projekts beziehungsweise die Alternativen sind im Rahmen der Planung für den gesamten Sektor oder ein geographisches Gebiet möglicherweise bereits gefallen. Die SUP-Richtlinie (2001/42/EG) schließt diese Lücke, denn sie fordert die Prüfung der Umweltauswirkungen einer breiten Palette von Plänen und Programmen, so dass diese bei der Entwicklung der Pläne und vor deren Verabschiedung bereits berücksichtigt werden können. Ferner muss die Öffentlichkeit zu den Planungsentwürfen und zur Umweltprüfung angehört und ihre Stellungnahmen müssen berücksichtigt werden.