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Hintergrundpapier
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Mit der von BMU und BMEL erstellten und mit den betroffenen EU Mitgliedsstaaten abgestimmten "Gemeinsamen Empfehlung" werden diejenigen Beschränkungen der Berufsfischerei beschrieben, die nach Auffassung der Bundesregierung zum Schutz der in den Natura 2000-Gebieten der AWZ vorkommenden Arten und Lebensräume erforderlich sind und auch einen Beitrag zur Erreichung eines guten Zustands der Meeresumwelt bis zum Jahr 2020 leisten sollen.
Mit dieser "Gemeinsamen Empfehlung" ist ein wichtiger und dringend notwendiger Schritt hin zu einem effektiven und zur Erreichung der Schutzziele nötigen Management unserer Meeresschutzgebiete in der AWZ und zur Umsetzung des Koalitionsvertrages getan worden.