Projektlaufzeit
06.2015 - 05.2017
Forschungskennzahl
3715 11 101
-
Schlussbericht herunterladen
Herunterladen PDF
Das Vorhaben soll zu einer europarechtskonformen und zugleich praxis- und vollzugsgerechten und aus Umweltsicht anspruchsvollen bundesrechtlichen Umsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU beitragen. In Planspielen wurden dazu die Arbeitsentwürfe für die neuen Regelungen des Bundes zur UVP getestet. Grundlage der Planspiele war der jeweils zum entsprechenden Zeitpunkt aktuelle Arbeitsentwurf ("UVPG-ÄndE" = Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung-Änderungsentwurf) des federführenden Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Das Vorhaben beinhaltete drei Planspiele
- Planspiel 1: Screening-Prozess für eine Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)-Anlage (Tierhaltung mit mehr als 2.000 Schweinen verbunden mit einer Biogasanlage),
- Planspiel 2: UVP-Verfahren für eine BImSchG-Anlage (Tierhaltung mit als 5.280 Schweinen verbunden mit einer Biogasanlage)
- Planspiel 3: UVP-Verfahren (Infrastrukturvorhaben im Verkehrswesen)
Grundlage der Planspiele war damit jeweils die Rechtslage, die sich ergibt, würden alle Änderungsvorschläge des Arbeitsentwurfes in dieser Form vom Gesetzgeber verabschiedet. Die Planspiele hatten die Aufgabe, die neuen nationalen Regelungen im Rahmen des UVPG-Änderungsentwurfs einem möglichst praxisnahen Tauglichkeitstest zu unterziehen und aus den Rückmeldungen aus den Planspielen und den erzielten Ergebnissen Vorschläge zur praxisgerechteren Ausgestaltung der untersuchten Regelungsgegenstände zu entwickeln. Anhand von Antragsunterlagen, die jeweils "realen" UVP-Verfahren nachgebildet waren, hatten Akteure aus der Praxis die Aufgabe, die einzelnen "Stationen" der jeweiligen Zulassungsverfahren in zeitlich geraffter Form durchzuspielen. Die Beteiligten kamen aus den Reihen der Vorhabenträger, der unterschiedlichen Behörden sowie von Umweltvereinigungen. Die drei Planspiele wurden jeweils durch Ton- und Videoaufzeichnungen dokumentiert. Zusätzlich gab es zu den einzelnen Stationen jeweils spezifische Fragebögen, auf denen die Teilnehmenden die Punkte unmittelbar dokumentierten, die aus ihrer Sicht besonders relevant waren. Zusätzlich gab es jeweils eine übergreifende Feedback-Runde, in der die Teilnehmenden auch grundlegende, über das jeweilige Planspiel hinausreichende Fragen thematisierten.
Die Erkenntnisse aus den Planspielen flossen in die Fortschreibung der Arbeitsentwürfe für das Umsetzungsgesetz ein. Sie trugen damit zur besseren Verständlichkeit sowie zur systematischen und methodischen Stimmigkeit der Gesetzentwürfe und ihrer Begründung bei. In inhaltlicher Sicht betrafen die Empfehlungen aus den Planspielen unter anderem die Frage, wie sich die neu aufgenommenen Schutzgüter (Fläche) in der praktischen Durchführung operationalisieren lassen. Auch der Beitrag des Vorhabens zum Klimawandel und – in umgekehrter Perspektive – dessen Anfälligkeit für die Folgen des Klimawandels und dadurch ausgelöste Umweltauswirkungen, etwa durch erhöhte Hochwassergefahr am Standort, war Gegenstand der Planspiele. Inhalt und Verständlichkeit des UVP-Berichtes, einschließlich der Alternativenprüfung, sowie die nunmehr erstmals explizit vorgeschriebene Überwachung (Monitoring) waren weitere, durch die UVP-Änderungs-Richtlinie in nationales Recht umzusetzende Vorgaben.
Daneben ergaben sich Anregungen, für einzelne Neuregelungen Arbeitshilfen zu entwickeln, die den praktischen Vollzug unterstützen; dazu zählen die neuen Schutzgüter, die Klimarelevanz und die Betroffenheit durch Folgen des Klimawandels sowie die Überwachung der Umweltwirkungen. Auch mit der Umsetzung der UVP-Änderungs-Richtlinie, so ein weiteres Ergebnis der Planspiele, bleiben praxisrelevante Kernfragen weiterhin offen; so etwa im Screening das Kriterium der Erheblichkeit sowie die Berücksichtigung des bereits vorhandenen Anlagenbestandes UBA Texte Planspiel zur Umsetzung der UVP-Änderungs-Richtlinie sowie das Verhältnis der UVP-Verfahrensschritte zur gebundenen Anlagenzulassungsentscheidung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. In der Schlussphase der Gesetzgebung war der Referentenwurf noch einmal Gegenstand einer grundlegenden sprachlichen Überarbeitung. Zugleich änderte sich die Nummerierung der Vorschriften. Die in diesem Bericht dokumentierten Änderungsvorschläge beziehen sich hingegen auf die jeweils zum Zeitpunkt der Planspiele aktuellen Fassungen der Arbeitsentwürfe.