Projektlaufzeit
11.2016 - 01.2018
Forschungskennzahl
3716 33 322
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Aufgrund neuer Entwicklungen von Behandlungstechnologien für Elektrogeräte, Entwicklungstrends neuartiger Gerätearten sowie umweltpolitischer Ziele der Schadstoffentfrachtung und Ressourcenschonung besteht ein konkretisierungs- und Weiterentwicklungsbedarf der bestehenden Behandlungsanforderungen für Elektroaltgeräte. Nach Paragraph 24 Nummer Zwei des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) hat die Bundesregierung die Ermächtigung, weitergehende Anforderungen unter anderem an die Behandlung von Altgeräten festzulegen. Offene Fragestellungen wurden für Leiterplatten und ressourcenrelevante Bauteile, Bildschirmgeräte, Photovoltaikmodule, Kunststoffe und zur Schadstoffentfrachtung identifiziert und konkrete Behandlungsempfehlungen abgeleitet.