Entwurf der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030)

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Gemäß Koalitionsvertrag (Seite 37) setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die im Rahmen der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) und im Sinne der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 beschlossenen Ziele zu erreichen und wird zu diesem Zweck die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) mit Aktionsplänen, konkreten Zielen und Maßnahmen weiterentwickeln, verbindlich verankern und das wissenschaftliche Monitoring stärken.

Zu diesem Zweck hat das BMUV einen Entwurf für die Fortentwicklung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt aus dem Jahre 2007 für die Zeit bis 2030 erarbeitet.

Der BMUV-Entwurf für die NBS 2030 wurde auf Grundlage eines breit angelegten Beteiligungsprozesses mit Akteuren aus Verbänden, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft erarbeitet. Im Juni/Juli 2023 fand zudem eine Konsultationsphase statt, in dem die BMUV-Vorschläge für Ziele und Maßnahmen mittels eines Online-Dialogs der Öffentlichkeit präsentiert und zur Diskussion gestellt wurden. Es gingen über 1.400 Hinweise aus 900 Kommentaren und mehr als 80 Stellungnahmen ein (einschließlich von Inputs der Fachebene der Länder). Sie können auf der Seite "BMUV im Dialog" eingesehen werden. Parallel fanden verschiedene Dialogforen statt.

Die Änderungsvorschläge und eingegangenen Kommentare sind im BMUV gemeinsam mit dem Geschäftsbereich unter wissenschaftlicher Begleitung fachlich ausgewertet worden. Der BMUV-Entwurf wurde auf Basis der Rückmeldungen fortentwickelt, wobei die eingegangenen Vorschläge konstruktiv berücksichtigt wurden.

Hierauf aufbauend hat das BMUV am 25. Oktober 2024 die Ressortabstimmung mit dem Ziel einer baldigen Kabinettsbefassung eingeleitet.

In Übereinstimmung mit dem hohen Engagement bei Verhandlung des globalen Biodiversitätsrahmens vor zwei Jahren in Montreal (GBF) soll so ein sichtbares Signal gesendet werden, dass die deutsche Bundesregierung den Schutz der Biodiversität auch national weiterhin ernst nimmt und wirksame Maßnahmen zu deren Erhaltung und Wiederherstellung ergreift. Der vom BMUV erarbeitete und jetzt veröffentlichte NBS 2030-Entwurf bildet bereits eine starke inhaltliche Grundlage für die laufenden Verhandlungen in Cali.

Der aktuelle NBS 2030 Entwurf ist ein Entwurf des BMUV, der im Ressortkreis noch nicht final abgestimmt ist. Das gilt insbesondere für die geklammerten Passagen.

Zur NBS 2030

Der Entwurf der NBS 2030 adressiert die für den Biodiversitätsschutz relevanten Themen mit Zielen und konkreten Maßnahmen zu deren Erreichung.

Er besteht aus dem eigentlichen Strategieteil mit insgesamt 65 Zielen in 21 Handlungsfeldern, die bis 2030 beziehungsweise 2050 zu erreichen sind. Die Handlungsfelder und Ziele fokussieren in erster Linie auf die umwelt- und naturschutzpolitischen Herausforderungen des Bundes zu Erreichung der supranationalen Vereinbarungen und brechen diese auf die nationalen Erfordernisse in den relevanten Politikbereichen herunter. Ziel ist es, alle relevanten Treiber des Biodiversitätsverlustes zu erfassen.

Integraler Bestandteil der NBS 2030 ist auch der 1. Aktionsplan, der Maßnahmen benennt, die die Bundesregierung für den Zeitraum 2024 bis 2027 ergreifen wird. Auf dem bis 2027 erreichten Umsetzungsstand werden die Maßnahmen angepasst sowie weitere Maßnahmen integriert, die dann in einem 2. Aktionsplan für den Zeitraum bis 2030 nach einer weiteren Ressortabstimmung aufgenommen werden.

NBS2030[at]bmuv.bund.de

Aktualisierungsdatum:
https://www.bmuv.de/DL3271

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