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Zielvereinbarung
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Mit der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz haben sich die zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder auf gemeinsame Rahmenbedingungen für einen ambitionierten Moorbodenschutz geeinigt. Bis zum Jahr 2030 sollen die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduziert werden. Zuletzt stammten etwa 53 Millionen Tonnen CO2-Emissionen aus entwässerten Moorböden, das entspricht 6,7 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Moorböden machen in Deutschland etwa acht Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus.
Die Bund-Länder-Zielvereinbarung ist das Ergebnis eines intensiven Beratungs- und Abstimmungsprozesses von Bund und Ländern. Im Laufe des Prozesses wurden Interessenvertretungen und relevante Akteure beteiligt. Sie beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unterstützt kooperative und gebietsbezogen angepasste Lösungen.
Im Zentrum der Vereinbarung stehen Maßnahmen zur großflächigen Wiedervernässung entwässerter Moorböden. Eine land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen soll trotz der angehobenen Wasserstände weiterhin möglich sein. Die Einführung und Weiterentwicklung standortangepasster Nutzungen, die mit hohen Wasserständen vereinbar sind - den sogenannten Paludikulturen - sollen gefördert werden.
Die auf Ebene des Bundes und der Länder erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Zielvereinbarung werden in den Moorschutzstrategien und -programmen von Bund und Ländern festgelegt. Für die Bundesebene hat das Bundesumweltministerium die Nationale Moorschutzstrategie vorgelegt, die am 1. September 2021 veröffentlicht wurde.
Das Bundesumweltministerium stellt zudem über die nächsten zehn Jahre rund 50 Millionen Euro für Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz zur Verfügung. Mit diesen Vorhaben sollen Bewirtschaftungsmethoden vertieft erprobt und weiterentwickelt werden, die besonders ambitionierte Moorschutzmaßnahmen und eine vollständige Anhebung der Wasserstände ermöglichen. Dies werden insbesondere verschiedene Formen sogenannter Paludikulturen sein, die bisher nur experimentell zum Einsatz gekommen sind.
Die Maßnahmen, die das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium zum Moorbodenschutz ergreifen, werden eng aufeinander abgestimmt, um eine möglichst große Synergiewirkung zu erreichen.