Bericht des BMUV an die Europäische Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 und Anhang VI der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlamentes

und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden nebst Übersicht über gemeldete Umweltschadensfälle

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Die Bundesrepublik Deutschland hat zur Vorbereitung der 2019 neu geschaffenen Berichtspflicht am die Europäische Kommission über Umweltschäden durch Änderungsgesetz im Jahre 2020 die Vorschrift des § 12a des Umweltschadensgesetzes (USchadG) geschaffen.

Zusammenfassend sind in Deutschland im Berichtszeitraum insgesamt 147 Fälle von Umweltschäden im Sinne der Richtlinie 2004/35/EG aufgetreten. Von dieser Gesamtzahl sind 12 Fälle nach dem USchadG gelöst worden. Davon betreffen 9 Fälle das Schutzgut Biodiversität, 4 Fälle das Schutzgut Gewässer und 1 Fall das Schutzgut Boden; Doppelnennungen von Fällen sind möglich, wenn mehr als ein Schutzgut betroffen war.

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