Der Auswahlprozess für Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums
Auf Basis des Standortauswahlgesetzes (StandAG) wurde ein Nationales Begleitgremium (NBG) eingerichtet, welches das Standortauswahlverfahren unabhängig, gemeinwohlorientiert und vermittelnd begleitet. Das Nationale Begleitgremium setzt sich aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Bürgerinnen beziehungsweise Bürgern zusammen. Die sechs Bürgerinnen und Bürger sind nach dem StandAG von der Bundesumweltministerin zu ernennen, davon zwei Vertreterinnen und Vertreter der jungen Generation. Die Nominierung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt in einem dafür geeigneten Verfahren der Bürgerbeteiligung (Auswahlprozess).
Sechs Bürgerinnen und Bürger werden durch ein Bürgerbeteiligungsverfahren gefunden und von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ernannt. Das Auswahlverfahren gliedert sich wie folgt:
Der Auswahlprozess
Die Grundlage bildet eine Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Zufallsprinzip, Ziel ist hierbei die Bildung einer möglichst heterogenen Gruppe (Geschlecht, Alter, Wohnregion). Circa 170 so ausgewählte Bürgerinnen und Bürger bilden daraufhin die Grundlage für das weitere Verfahren. In einem nächsten Schritt treffen sich im Bürgerforum zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger und bestimmen aus ihrer Mitte 40 Mitglieder für das Wahlgremium (je ein Drittel Frauen, Männer, junge Generation).
im Anschluss findet ein erstes Treffen dieses Wahlgremiums statt. Das Wahlgremium wählt drei Teilnehmerinnen und Teilnehmer (eine Frau, einen Mann, eine Person der jungen Generation) zur Entsendung in das Nationale Begleitgremium. Diese werden von der Bundesumweltministerin ernannt.
In einem zweiten Treffen des Wahlgremiums eineinhalb Jahre später wählt das Wahlgremium erneut drei weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Frau, Mann, junge Generation) zur Entsendung in das Nationale Begleitgremium. Diese werden ebenfalls von der Umweltministerin ernannt.
Was passiert nach dem Auswahlprozess?
Die Mitglieder des Wahlgremiums vernetzen sich auf freiwilliger Basis in einem Beratungsnetzwerk. Dieses besteht nicht nur aus den Mitgliedern des aktuellen Wahlgremiums, sondern darüber hinaus auch aus Mitgliedern bisheriger Wahlgremien, sowie früherer und amtierender Bürgerinnen und Bürger im NBG. Es steht im Austausch mit dem gesamten NBG. Das Beratungsnetzwerk sorgt dafür, dass das fundierte Wissen zur Endlagerung, welches sich die Mitglieder des Bürgerforums und des Wahlgremiums erarbeitet haben, sowie damit verknüpfte gesellschaftliche Fragen, nicht verlorengehen. Dadurch kann es einen entscheidenden konstruktiven Beitrag zur Arbeit des NBGs und damit zum Gelingen und zur Weiterentwicklung des Standortauswahlverfahrens leisten.
Rückblick letztes Auswahlverfahren
Das von der Ministerin im Februar 2023 eröffnete Bürgerforum umfasste etwa 160 Personen aus ganz Deutschland, welche im Deutschen Technikmuseum in Berlin zusammenkamen. Dort wurde ein Wahlgremium von etwa 40 Personen gebildet.
Am 3. und 4. März 2023 fand das erste Treffen des neuen Wahlgremiums in Fulda statt, um Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums zu nominieren.
Das Wahlgremium nominierte Gül Kuşcu, Christoph Komoß und Jürgen Rüffer. Die drei Bürgerinnen und Bürger wurden durch die Bundesumweltministerin für drei Jahre als Mitglieder im Nationalen Begleitgremium ernannt. Durch den Rücktritt einer Bürgerin wurde ein außerordentliches Treffen des Wahlgremiums einberufen, um den offenen Platz nachzubesetzen. Silke Brenner wurde für dieses Amt nachnominiert. Das zweite reguläre Treffen des Wahlgremiums wird voraussichtlich im September 2024 stattfinden.
Überblick der letzten Meilensteine
Veranstaltung | Datum | Ort |
---|---|---|
Zufallsauswahl von Bürgerinnen und Bürgern (Auswahlverfahren I) | Mai 2016 | |
Bürgerforum I | Oktober 2016 | Verschiedene Regionen in Deutschland |
1. Treffen Wahlgremium (Auswahlverfahren I) | November 2016 | Berlin |
2. Treffen Wahlgremium (Auswahlverfahren I) | Mai 2018 | Fulda |
Zufallsauswahl von Bürgerinnen und Bürgern Auswahlverfahren II | September 2019 | |
Bürgerforum II | September bis November 2019 | Berlin |
1. Treffen Wahlgremium (Auswahlverfahren II) | November 2019 | Köln |
2. Treffen Wahlgremium (Auswahlverfahren II) | Mai 2021 | Online Veranstaltung |
Zufallsauswahl von Bürgerinnen und Bürgern Auswahlverfahren III | Januar 2023 | |
Bürgerforum III | Februar 2023 | Berlin |
1. Treffen Wahlgremium (Auswahlverfahren III) | März 2023 | Fulda |
Außerordentliches Treffen Wahlgremium (Nachbesetzung) | Januar 2024 | Online Veranstaltung |
Die Qualitätssicherung
Um den hohen Standards an das selbsthinterfragende und lernende Standortauswahlverfahren gerecht zu werden, wurde das Auswahlverfahren für die Bürgerinnen und Bürger im NBG von einer externen Stelle begutachtet und bewertet. Diese Empfehlungen veröffentlicht das BMUV an dieser Stelle.
Um das Ziel, die Herausforderungen und die Potentiale der Aufbauphase des NBG (2016 bis 2018) für die Bürgerinnen und Bürger zu analysieren und aus dem empirischen Material Empfehlungen abzuleiten, wurde vom BMUV eine Studie in Auftrag gegeben. Hierzu wurden zum Beispiel Interviews mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Personen des öffentlichen Lebens im NBG und der Geschäftsstelle des Beratungsnetzwerkes in der Zeit von 2018 bis 2020 durchgeführt.
Hinweis: Dieser Bericht gibt die Ansichten des Forschungsnehmers IKU GmbH wieder.
Anmerkungen zum Standortauswahlverfahren?
Das Standortauswahlgesetz stellt heraus, dass es sich bei der Suche nach einem Endlagerstandort um ein selbstlernendes Verfahren handelt – Anpassungen müssen somit möglich bleiben. Jedem zukünftigen Benennungsverfahren wird ein Lernprozess vorausgesetzt, welcher den Anforderungen eines lernenden Verfahrens gerecht wird.
Anmerkungen und Rückmeldungen zum Auswahlverfahren von Bürgerinnen und Bürgern als Mitglieder im Nationalen Begleitgremium können Sie über das Kontaktformular direkt an das BMUV richten.