Umweltministerkonferenz (UMK)
Die Umweltministerkonferenz (UMK) wurde 1972 als Fachministerkonferenz eingerichtet. Mitglieder der UMK sind die Umweltministerinnen und Umweltminister und -senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder. Sie sind jeweils mit Stimmrecht vertreten.
Die Konferenz dient der umweltpolitischen Koordinierung der Bundesländer sowie zwischen Bund und Ländern sowie dem fachlichen und politischen Meinungsaustausch. Die UMK ist damit ein wichtiges Forum, in dem aktuelle umweltpolitische Diskussionen geführt und längerfristige Weichenstellungen initiiert werden. Beschlüsse in Sachfragen kommen nur bei Einstimmigkeit zustande. Einstimmigkeit liegt auch vor, wenn ein Beschluss mit den Stimmen aller Mitglieder aus den Ländern gefasst wird, dies wird dann kenntlich gemacht. UMK-Beschlüsse entfalten keine Rechtswirkung nach außen, haben jedoch als Empfehlungen politische Bindungskraft. Die förmliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes erfolgt über den Bundesrat.
Der Vorsitz der UMK geht mit dem Beginn eines neuen Kalenderjahres in alphabetischer Reihenfolge auf das jeweils folgende Land über. Die Sitzungen der UMK finden grundsätzlich zweimal im Jahr statt. Die Beratungen der UMK sowie der sie vorbereitenden Amtschefkonferenz (ACK) sind nichtöffentlich. Die Beschlüsse der UMK werden in einem Protokoll festgehalten, dieses wird von der Geschäftsstelle im Internet veröffentlicht: Berichte des Bundes an die Umweltministerkonferenz werden nach Kenntnisnahme durch die UMK von der Geschäftsstelle der UMK ebenfalls im Internet veröffentlicht und sind frei zugänglich.
Die UMK hat in ihrem Zuständigkeitsbereich derzeit neun Bund/Länder-Arbeitsgremien eingerichtet. Eine Übersicht und Einzelheiten sind hierzu auf der Webseite der UMK zu finden.