Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
"Die heute zu Ende gegangene 1. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation WTO hat die Bedeutung der Umweltpolitik und der umweltpolitischen Instrumente anerkannt und auf bestehende Spielräume für die Umweltpolitik im Rahmen der geltenden WTO-Regeln hingewiesen. Leider wurden nicht - wie von Deutschland und der EU ursprünglich angestrebt - konkrete Beschlüsse zur Klarstellung oder etwaigen Modifizierung von GATT/WTO-Bestimmungen gefaßt. Das heute Erreichte stellt den Konsens zwischen den divergierenden Interessen in der WTO dar," erklärt Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel zum Abschluß der WTO-Ministerkonferenz in Singapur.
Die Bundesregierung hatte sich im Vorfeld der Singapur-Konferenz mit Nachdruck dafür eingesetzt, zu ersten substantiellen Ergebnissen zu kommen. Die in der Europäischen Union erarbeiteten gemeinsamen Positionen zu wichtigen Themen des WTO-Ausschusses sind bisher vielfach in der WTO nicht konsensfähig. Die anspruchsvollen Vorschläge der EU zu den Themen "Multilaterale Umweltabkommen und WTO-Regeln" sowie "Handelsaspekte des Öko-Labelling" bleiben jedoch auf dem Tisch. Die EU hat unter maßgeblicher Beteiligung Deutschlands unbestritten die Rolle eines Motors bei den Bemühungen zur Berücksichtigung von Umweltaspekten im multilateralen Handelssystem übernommen.
So hat sich die Bundesregierung im Rahmen der EU intensiv dafür eingesetzt, daß unter bestimmten Voraussetzungen Handelsmaßnahmen auf der Grundlage multilateraler Umweltabkommen in gewissem Umfang im GATT privilegiert werden. Der Vorschlag der EU trifft insoweit eine sorgfältige Balance zwischen internationalem Umweltrecht und der Abwehr eines protektionistischen Mißbrauchs von Umweltregelungen. Er bedeutet keinesfalls einen Freibrief für einen leichtfertigen Einsatz von Handelsmaßnahmen. Er basiert vielmehr auf der Überzeugung, daß multilateralem Vorgehen zur Lösung grenzüberschreitender und globaler Umweltprobleme der Vorrang zukommen und dieses multilaterale Vorgehen auch in der WTO unterstützt werden sollte. Die Problematik ist extrem brisant. Derzeit gibt es eine Vielzahl multilateraler Umweltabkommen, wovon eine Reihe die Handelsfreiheiten einschränken, wie z. B. das Basler Übereinkommen über die Kontrolle von grenzüberschreitenden Abfallbewegungen oder das Washingtoner Abkommen über den internationalen Handel von gefährdeten Arten.
Auch zum Thema "Handelsaspekte des Öko-Labelling" hat die EU eine vorwärtsweisende Position entwickelt. Sie geht davon aus, daß Öko-Labelling - Beispiele sind das deutsche Umweltzeichen "Blauer Engel" oder das EU-Umweltzeichen - ein wertvolles marktwirtschaftliches Instrument der Umweltpolitik darstellt, das jedoch bestimmten Qualitätsanforderungen genügen sollte. Hierzu zählen insbesondere auch Anforderungen an ein transparentes Verfahren zur Entwicklung der maßgeblichen Produktkriterien. Vor diesem Hintergrund streben Bundesregierung und EU an, daß einerseits Transparenzanforderungen an Umweltzeichenprogramme festgeschrieben werden, das zugleich aber klargestellt wird, daß der Grundansatz vieler Umweltzeichenprogramme, auch über die bei der Produktion im Ausland entstehenden Umweltbelastungen zu informieren, unangetastet bleibt.