Transporte zur Wiederaufarbeitung genehmigt

22.09.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 186/00
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
BMU: Länder müssen Verwertungsnachweis prüfen

BMU: Länder müssen Verwertungsnachweis prüfen

Nach Abarbeitung der 1998 offenkundig gewordenen Sicherheitsdefizite bei den Transporten radioaktiven Materials hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) heute acht Transporte von abgebrannten Brennelementen in die französische Wiederaufarbeitungsanlage La Hague genehmigt. Die Transporte wurden von den Betreibern der Kraftwerke Stade, Biblis und Philippsburg beantragt. Die Genehmigungen sind auf das Jahr 2000 beschränkt und enthalten strenge Auflagen zur Vermeidung, Kontrolle und Meldepflicht von Kontaminationen. Damit wird sichergestellt, dass die international anerkannten Grenzwerte für die gesamte Dauer des Transports eingehalten werden.

Nach der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 sind Transporte zur Wiederaufarbeitung bis zum 1. Juli 2005 zulässig.

Das Bundesumweltministerium hat die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen aufgefordert, die Verwertung der bei der Wiederaufarbeitung angefallenen und zukünftig anfallenden Plutoniummengen zu prüfen. Dazu müssen die Betreiber darlegen, welche Vorkehrungen sie getroffen haben, um das Plutonium in Form von Mischoxid-(MOX-)Brennelementen während der verbleibenden Restlaufzeiten in den Atomkraftwerken einzusetzen.

Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass ein Überschuss an Plutonium entsteht. Dementsprechend ist in der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 festgehalten, dass die "Wiederaufarbeitung den Nachweis der schadlosen Verwertung für die zurückzunehmenden Wiederaufarbeitungsprodukte" voraussetzt. Über den Umfang der erforderlichen Angaben zum Nachweis der Verwertung haben BMU und Energieversorgungsunternehmen sich inzwischen geeinigt.

Die Erteilung der Genehmigungen ist nicht mit einer Entscheidung über den Zeitpunkt von Transporten verbunden. Wann von den Genehmigungen Gebrauch gemacht werden kann, haben die EVU nun mit den Innenbehörden der betroffenen Bundesländer abzustimmen.

22.09.2000 | Pressemitteilung 186/00 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM993
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