Bundesregierung will Anwendungsverbot für zinnorganische Verbindungen in der EU ausdehnen

20.09.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 184/00
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Initiative zur weiteren Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung zinnorganischer Verbindungen wie Tributylzinn (TBT) in der Europäischen Union beschlossen.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Initiative zur weiteren Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung zinnorganischer Verbindungen wie Tributylzinn (TBT) in der Europäischen Union beschlossen. In einem Memorandum wird die EU-Kommission gebeten, das bestehende Verbot von zinnorganischen Verbindungen in Schiffsanstrichfarben ab 2003 auf Schiffe jeder Länge und unabhängig von deren Einsatzgebiet auszuweiten. Dies entspräche auch einem Beschluss der internationalen Schifffahrtsorganisation IMO. Ferner wird die Kommission aufgefordert, Vorschläge für eine Beschränkung der Anwendung dieser giftigen Verbindungen in Holzschutzmitteln, schweren industriellen Textilien (u.a. Zelt- und LKW-Planen) sowie Bedarfsgegenständen (z. B. Bekleidung, Windeln) zu unterbreiten.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin sieht dringenden Handlungsbedarf in der EU: "Die bislang existierenden Regelungen in Europa sind nicht umfassend und greifen nicht schnell genug, um Mensch und Umwelt vor den gefährlichen Wirkungen von zinnorganischen Verbindungen zu schützen. Sollte sich die EU-Kommission nicht zu weiteren Maßnahmen veranlasst sehen, wird die Bundesregierung ein Verbot zinnorganischer Verbindungen auf nationaler Ebene anstreben."

Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte der Bundesumweltminister europaweite Beschränkungen für zinnorganische Verbindungen im Kreis der EU-Umweltminister gefordert. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Änderung von Chemikalienverbots- und Gefahrstoffverordnung hat das BMU bereits erarbeitet. Im nunmehr verabschiedeten Memorandum stellt die Bundesregierung klar, dass sie diese Verordnung der EU zur Notifizierung vorlegen werde, falls die EU-Kommission nicht binnen drei Monaten einen Richtlinienvorschlag zur weiteren Beschränkung von zinnorganischen Verbindungen unterbreitet. Bislang gilt nach EU-Recht nur ein Verwendungsverbot für TBT-haltige Anstriche für Schiffe bis 25 Meter Länge bzw. für alle Schiffe, die auf Binnengewässern eingesetzt werden.

20.09.2000 | Pressemitteilung 184/00 | Europa
https://www.bmuv.de/PM990
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