Bevölkerung gering durch Strahlung belastet

19.09.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 182/00
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Die Strahlenbelastung der Bevölkerung lag in Deutschland auch im vergangenen Jahr im internationalen Vergleich auf niedrigem Niveau.

Die Strahlenbelastung der Bevölkerung lag in Deutschland auch im vergangenen Jahr im internationalen Vergleich auf niedrigem Niveau. So ist beispielsweise die mittlere Strahlenexposition durch den Störfall im Atomkraftwerk Tschernobyl von fünf Prozent 1986 auf derzeit weniger als ein Prozent der natürlichen Belastung, die insgesamt 2,4 Millisievert beträgt, gesunken. Rückläufig ist auch der Beitrag der in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführten Kernwaffenversuche zur Strahlenbelastung in Deutschland. Darüber hinaus sind die rund 334 000 beruflich strahlenexponierten Personen in der Bundesrepublik 1999 deutlich geringer belastet worden als im Vorjahr. Dies geht aus dem Bericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 1999" hervor, den Bundesumweltminister Jürgen Trittin Bundestag und Bundesrat jetzt zugeleitet hat.

Weitere Anstrengungen zur Senkung der Strahlenbelastung, insbesondere bei der medizinischen Diagnostik, hält Bundesumweltminister Jürgen Trittin jedoch für erforderlich. Es sei unverständlich, warum die Strahlenbelastung in diesem Bereich in Großbritannien bei 0,3 Millisievert liegt, während sie in Deutschland durch eine wachsende Zahl von Untersuchungen von 1,5 auf 2 Millisievert angestiegen sei. "Mit der Novelle der Röntgenverordnung werden wir sicherstellen, dass die Strahlenbelastung in diesem Bereich sinkt, beispielsweise durch Festlegungen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Bindung der Entscheidung über eine notwendige Indikation an den Arzt sowie kontinuierliche Weiterbildungsmaßnahmen des Personals." Der Minister rief die Ärzte auf, durch strengere Indikationsstellung, verstärkte Anwendung nicht- bzw. geringstrahlender Verfahren wie Endoskopie, Ultraschall und Magnet-Resonanz-Tomographie sowie einer verbesserten Aufklärung der Patienten zur Senkung der Strahlenbelastung beizutragen. Für die Patienten sei ein Röntgenpass sinnvoll, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Zudem werde die Novelle der Strahlenschutzverordnung auch in anderen Bereichen zu einem Absinken der Strahlenbelastung führen, sagte der Minister.

Darüber hinaus ist es nach Ansicht Trittins erforderlich, die Strahlenbelastung auch aus natürlichen Quellen, darunter vor allem durch das in Granitformationen natürlich vorkommende Edelgas Radon, zu senken. Nach Auswertung zahlreicher, auch internationaler Messprogramme und Studien können nach Schätzungen der Strahlenschutzkommission des Bundes (SSK) rund 4 bis 12 Prozent aller Lungenkrebsfälle in Deutschland auf das Einatmen von Radonzerfallsprodukten zurückgeführt werden. Um das Gesundheitsrisiko durch Radon zu minimieren, empfiehlt die EU-Kommission für Neubauten einen Planungswert von 200 Bequerell pro Kubikmeter Raumluft und einen Sanierungswert für Altbauten von 400 Bequerell pro Kubikmeter. Eine entsprechende Broschüre, die Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration in Wohnhäusern enthält, wurde vom Bundesumweltministerium gemeinsam mit dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit herausgegeben. Messungen der Radonkonzentration nimmt das Bundesamt für Strahlenschutz vor.

19.09.2000 | Pressemitteilung 182/00 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM987
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