Artenreichtum an der Ostseeküste erhalten

13.10.2021
Junger Kormoran im Wasser mit Artgenossen
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 255/21
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Um ökologisch besonders wertvolle und artenreiche Regionen in Deutschland zu schützen, wurden im Bundesprogramm Biologische Vielfalt 30 "Hotspots der biologischen Vielfalt" ausgewählt.

Um ökologisch besonders wertvolle und artenreiche Regionen in Deutschland zu schützen, wurden im Bundesprogramm Biologische Vielfalt 30 "Hotspots der biologischen Vielfalt" ausgewählt. In einer dieser Regionen ‒ der Westmecklenburgischen Ostseeküste mit dem Lübecker Becken ‒ sollen jetzt im Rahmen einer Vorstudie die Grundlagen für das geplante länderübergreifende Verbundprojekt "Forum der Vielfalt" gelegt werden, um die gebietstypische, natürlich und historisch gewachsene biologische Vielfalt zu erhalten. Das Projekt im Hotspot 28, für das sich fünf Partner zusammengefunden haben, soll im Bundesprogramm Biologische Vielfalt vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert werden. Die Vorstudie startet unter der Federführung des Landschaftspflegevereins (LPV) Dummersdorfer Ufer e. V. mit Untersuchungen für Teilprojekte in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, um langfristig regionale Partnerschaften zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in der Region zu etablieren.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die Küstenlandschaft und ihr Hinterland an der Westmecklenburgischen Ostsee und dem Lübecker Becken sind wahre Naturschätze. Doch viele Küstenbrutvögel, Dünen- und Lagunenlandschaften sind heute in ihrem Bestand bedroht oder gefährdet. Hier wollen wir gezielt gegensteuern, damit diese ökologisch wertvolle und artenreiche Region erhalten bleibt."

BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: "Bei den Projekten im Bundesprogramm Biologische Vielfalt legen wir Wert darauf, dass sie auch nach der finanziellen Bundesförderung weiterhin Bestand haben. Diese Vorstudie soll zeigen, wie im Hotspot 28 Strukturen geschaffen werden können, mit denen sich Erfolge verstetigen lassen."

Zu diesen Strukturen zählt beispielsweise die im Projekt geplante Einrichtung einer Naturschutzstation in der Wismarer Bucht in Trägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Des Weiteren soll in der Vorstudie geklärt werden, wie sich die geplante Beweidung im Bereich des Naturschutzgebietes "Südlicher Priwall" in Schleswig-Holstein umsetzen lässt. Dort sollen künftig Schafe, Ziegen und Wasserbüffel die Salzwiesen und Graudünen pflegen. Ein weiterer Baustein sind Information und Kommunikation: So soll in der Studie geprüft werden, wie sich im Außenbereich des Informationszentrums "Naturwerkstatt Priwall" modellhaft Maßnahmen des Naturmanagements präsentieren lassen, um die Bevölkerung über Naturschutzmaßnahmen in der Region zu informieren und aufzuklären. Die Vorstudie wird in der Zeit von Oktober 2021 bis Mitte Februar 2022 erstellt und soll vorbereitend einige inhaltliche Fragestellungen zu einem möglichen Projekt im Hotspot 28 klären.

Der Hotspot 28 umfasst eine Fläche von rund 700 Quadratkilometern und erstreckt sich über die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Das Gebiet besitzt internationale Bedeutung als westlichster Ostseeküstenrastplatz der ostatlantischen Zugroute der Wasservögel und als Brutgebiet von Küstenvögeln. Nationale Bedeutung erlangen die ausgedehnten naturnahen Biotoptypen der Flach- und Steilküsten, Mündungsbereiche großer Flüsse und flachen Meeresbuchten sowie die Elemente strukturreicher Kulturlandschaft des Hinterlandes.

Das Bundesamt für Naturschutz fördert die Studie mit Mitteln des Bundesumweltministeriums in Höhe von rund 33.000 Euro.

Zehn Jahre Bundesprogramm Biologische Vielfalt – #10jahrebpbv

Seit zehn Jahren unterstützt das Bundesprogramm Biologische Vielfalt die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS). Am 15. Februar 2011 wurde die Förderrichtlinie des größten deutschen Förderprogramms für den Naturschutz veröffentlicht, seitdem sind rund 120 Millionen Euro Bundesmittel in mehr als 120 Projekte mit 314 Teilvorhaben geflossen, die bundesweit zum Schutz von Arten, Lebensräumen und Ökosystemleistungen umgesetzt wurden. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Neue Projektideen können jederzeit eingereicht werden. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.

13.10.2021 | Pressemitteilung Nr. 255/21 | Artenschutz
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM9833
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