Rita Schwarzelühr-Sutter gibt Förderung der klimaschonenden Entlüftung von Deponien in Lottstetten und Lachengraben bekannt
Die beiden Deponien für Siedlungsabfälle in Lottstetten und Lachengraben im Landkreis Waldshut werden so belüftet, dass die meisten der dort gebundenen Treibhausgase nicht mehr entweichen können. Diese klimaschonenden Projekte unterstützt das Bundesumweltministerium (BMU) aus seiner Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) mit rund einer Million Euro.
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im BMU, hat heute die Klimaschutzaktivitäten des Landkreises Waldshut gewürdigt. Rita Schwarzelühr-Sutter: "Der Abfallsektor spielt im Klimaschutz eine wichtige Rolle, sowohl auf Bundesebene als auch in den Gemeinden. Wir unterstützen daher Kommunen in ihren Klimaschutzaktivitäten bereits seit vielen Jahren. Ich freue mich sehr, dass der Landkreis Waldshut die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative nutzt, um die Deponien Lottstetten und Lachengraben klimafreundlich umzurüsten. Waldshut trägt somit zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele bei."
Von September 2021 bis Februar 2023 werden die Deponien Lottstetten und Lachengraben im Landkreis Waldshut im Rahmen einer sogenannten „aeroben in-situ Stabilisierung“ klimafreundlich ertüchtigt. Konkret werden die beiden stillgelegten Siedlungsabfalldeponien saugbelüftet. Somit werden Treibhausgasemissionen verhindert und ca. 94 Prozent (Lachengraben) bzw. 72 Prozent (Lottstetten) an Treibhausgasemissionen in den nächsten 25 Jahren eingespart. Das BMU unterstützt die Projekte mit insgesamt rund einer Million Euro.
Seit 2008 fördert und initiiert das Bundesumweltministerium unter dem Dach der NKI in ganz Deutschland Klimaschutzprojekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Im Zeitraum 2008 bis 2020 wurden bereits etwa 35.900 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 1,22 Milliarden Euro durchgeführt. Kommunen profitieren ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen.
Die Sanierung von Außen-, Straßen- und Innenbeleuchtung werden ebenso wie die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch ein Klimaschutzmanagement über die Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI gefördert. Im Zuge des Corona-Konjunkturprogramms gelten noch bis Ende 2021 verbesserte Förderbedingungen, da Förderquoten erhöht, Eigenanteile gesenkt und die Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen optimiert wurden. Anträge für die Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden.
Auskunft und telefonische Beratung zu den Förderprogrammen der NKI:
Fragen zur Antragstellung nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) per Telefon unter 030 20199 577 oder per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de entgegen. Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU kostenlose Beratung an, telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail an: skkk@klimaschutz.de .