Das Bundesumweltministerium hat die in mehreren Zeitungsberichten geäußerte Kritik am Naturschutzgrossprojekt Spreewald als unzutreffend zurückgewiesen. Der Spreewald ist nicht vom Naturschutz bedroht, sondern vom Austrocknen. Das Bundesumweltministerium stellt in den kommenden 12 Jahren insgesamt 22 Millionen DM zur Verfügung, die dazu beitragen werden, diese Bedrohung abzuwenden.
Im Vordergrund des Vorhabens steht die Erhöhung der Wassermenge, da wegen der zurückgehenden Braunkohleförderung immer weniger Wasser in die Spree und den Spreewald gelangt. Dazu ist es auf etwa einem Drittel der Fläche notwendig, durch spezielle Schutzmassnahmen mehr Wasser im Spreewald zu halten. So wird insgesamt gewährleistet, dass Feuchtwälder, Moore und das Netz von Fliessgewässern - also das charakteristische Erscheinungsbild des Spreewalds - erhalten bleibt. Nicht der Naturschutz startet, wie behauptet, einen Frontalangriff auf den Spreewald, sondern diejenigen, die dieses Projekt in Frage stellen. Sie graben dem Spreewald und damit dem Tourismus, von dem die Menschen leben, sprichwörtlich das Wasser ab.
Mit Erstaunen nimmt das Bundesumweltministerium die in der gestrigen Ausgabe der BILD-Zeitung wiedergegebenen Äußerungen sowohl des Landrats des Landkreises Dahme-Spreewald, Martin Wille, als auch des Staatssekretärs im Brandenburger Umweltministerium, Friedhelm Schmitz-Jersch, zur Kenntnis, wonach sie vom Inhalt des Mittelverteilungsschreibens für das Naturschutzgroßprojekt Spreewald "überrascht" worden seien. Die im Schreiben genannten Naturschutzauflagen sind mit Land und Antragsteller, dem Zweckverband Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald, dem alle Landräte der Region angehören, einvernehmlich abgestimmt worden. An der entscheidenden Besprechung im Februar dieses Jahres nahm auch Landrat Wille teil.
Das Bundesumweltministerium bedauert, dass durch unzutreffende und unsachliche Äußerungen in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck über ein Vorhaben erzeugt wird, das für die Entwicklung des Spreewalds sehr wichtig ist. Tatsache ist: Der Förderbescheid schränkt Kahnfahrten im Spreewald nicht ein, die bisherigen Ausnahmegenehmigungen zum Motorbetrieb gelten bis zur Rekonstruktion einer Schleuse weiter. Die Jagd im Spreewald wird auf 98% der Fläche weiterhin erlaubt sein, nur in der Schutzzone I wird sie auf eine Drückjagd im Jahr beschränkt. Ein Rückbau von Straßen und Wegen wird im Förderbescheid ebenfalls gar nicht gefordert.